Eine Bewohnerparkzone in Hamburg (Symbolbild).
  • Eine Bewohnerparkzone in Hamburg (Symbolbild).
  • Foto: IMAGO / Hanno Bode

Berufung der Stadt scheitert: Bewohnerparkzone in Hamburg offiziell rechtswidrig

Eine Anwohnerin aus dem Grindelviertel (Rotherbaum) hatte die Stadt Hamburg 2021 wegen einer Bewohnerparkzone verklagt. Jetzt ist das Urteil offiziell – und die Stadt Hamburg kassiert bereits die zweite Niederlage in dem Fall.

Für Bewohnerparkzonen gilt eine einfache Regel: Sie dürfen die Maße von 1000 mal 1000 Metern nicht überschreiten. Das im August 2020 eingeführte Gebiet im Grindelviertel maß allerdings 1027 Meter und liegt damit knapp darüber. „Das Bewohnerparkgebiet widerspricht der Verwaltungsvorschrift”, klagte eine Anwohnerin 2021 deshalb.

Urteil gegen Bewohnerparkgebiet offiziell bestätigt

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht gab ihr am 24. Mai dieses Jahres recht. Die Stadt legte Berufung ein – ohne Erfolg. Jetzt ist das Urteil offiziell bestätigt: Das Bewohnerparkgebiet E301 Grindelhof ist rechtswidrig.

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Das liegt nach Begründung der Richter auch daran, dass die „straßenverkehrsbehördliche Anordnung“ zu unspezifisch sei: „So können Verkehrsteilnehmer, die nicht im Bewohnerparkgebiet E301 ,Grindelhof‘ wohnen, in den Übergängen zu benachbarten Bewohnerparkgebieten, nicht in jeder Situation unzweifelhaft erkennen, welches Verhalten von ihnen erwartet wird. Auch für Inhaber eines Bewohnerparkausweises ist aus der Beschilderung vor Ort nicht eindeutig erkennbar, auf welches räumliche Gebiet sich ihr Bewohnervorrecht bezieht“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt kann aber gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

1370 Bewohnerparkausweise sollen Gültigkeit behalten

Die Verkehrsbehörde will sofort auf das Urteil reagieren. „Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir es sofort umsetzen und die Bewohnerparkzone Grindelhof so anpassen, dass die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden“, sagte eine Sprecherin.

200 Bewohner sind von den Änderungen betroffen: „Sie werden zukünftig der benachbarten Parkzone zugeordnet. Der neue Parkausweis wird gebührenfrei und unaufgefordert zugeschickt, dasselbe gilt für etwaige Ausnahmegenehmigungen“, sagte die Behördensprecherin. „Die übrigen 1370 Bewohnerparkausweise behalten ihr Gültigkeit.“ Ebenfalls umgesetzt würden kleine Anpassungen an den Überlappungszonen, die das Gericht moniert habe.

Verkehrsbehörde kündigt Anpassungen an

Zudem setze sich Hamburg auf Bundesebene dafür ein, dass „der sehr starre und restriktive Rechtsrahmen im Interesse der betroffenen Menschen flexibilisiert wird, um die Zonen so mehr an die Notwendigkeiten vor Ort und die Lebenswirklichkeit in den Quartieren anpassen zu können“, sagte die Behördensprecherin. Bereits 2022 hatte sich die Verkehrsministerkonferenz demnach der Forderung Hamburgs nach „einer praxisgerechteren Anpassung des Zuschnitts auf 1500 x 1500 Meter“ angeschlossen. 

„Diese Flexibilisierung würde es nicht nur Hamburg, sondern vielen Städten und Kommunen vor Ort erleichtern, die Zuschnitte von Bewohnerparkgebieten unbürokratisch an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen“, hieß es. (zc/gs/dpa)

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