Der wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung angeklagte 34-Jähriger (Mitte l.) im Gerichtssaal in Hamburg.
  • Der wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung angeklagte 34-Jähriger (Mitte l.) im Gerichtssaal in Hamburg.
  • Foto: Ulrich Perrey/dpa

Mann erstochen und Wohnung angezündet: Lebenslange Haft gefordert

Beim Löschen eines Wohnungsbrandes in Barmbek-Nord findet die Hamburger Feuerwehr eine Leiche. Es stellt sich heraus, dass der Mann vor dem Brand getötet wurde. Dem mutmaßlichen Täter droht nun eine lange Haftstrafe.

In einem Prozess um die Ermordung eines Mannes in hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Dem habe sich auch die Nebenklagevertreterin angeschlossen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Dem Angeklagten wird neben Mord auch besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 34-Jährige einen Mann erstochen und zur Verdeckung der Tat dessen Wohnung in Brand gesetzt haben. Die Feuerwehr hatte die Leiche des 59-Jährigen beim Löschen des Brandes entdeckt.

Brand in Hamburg-Barmbek: Verdächtiger nach drei Tagen festgenommen

Am Abend des 12. April hatten die beiden Männer laut Anklage zusammen Alkohol getrunken. Der 59-Jährige soll dem Jüngeren unvermittelt von seiner Vorstellung erzählt haben, dass er sich an einem Kleinkind sexuell vergehen könnte. Daraufhin habe der 34-Jährige ein Messer aus der Küche geholt, den arglosen Älteren zu Boden gerissen und mehrmals in Kopf- und Halsbereich gestochen.


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Dann zündete er den Angaben zufolge die Wohnung des 59-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus an. Dazu verschüttete er im Flur sowie im Wohn- und im Schlafzimmer Desinfektionsmittel und setzte es in Brand. Der 34-Jährige war drei Tage nach der Tat von Zielfahndern im Stadtteil Barmbek-Süd festgenommen worden.

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Die beiden Männer hatten sich vor der Tat gelegentlich getroffen und kannten sich. Die Schwester des Opfers nimmt am Prozess als Nebenklägerin teil.

Der Verteidiger sprach sich in seinem Plädoyer für eine angemessene milde Strafe aus. Das Urteil soll nach Angaben der Gerichtssprecherin am Dienstag (3. Dezember) verkündet werden. (dpa/mp)

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