Der Café-Betrieb im Stavenhagenhaus in Groß Borstel wurde im Februar bereits geschlossen.

Der Café-Betrieb im Stavenhagenhaus in Groß Borstel wurde im Februar bereits geschlossen. Foto: Patrick Sun

Neues Gutachten: Umkämpftes Hamburger Café doch zulässig?

Es ist ein Hin und Her im Stavenhagenhaus: Anfang des Jahres eröffnete Alexandra Lübeck ein Café in dem fast 300 Jahre alten, denkmalgeschützten Gebäude in Groß Borstel. Doch nur ein paar Wochen später musste der Betrieb wieder schließen, die Nachbarn hatten geklagt. Schließlich sei in einem Wohngebiet nun einmal keine Gastronomie erlaubt, argumentierte der Anwalt. Doch ein neues Gutachten des Bezirks zeigt jetzt: anscheinend doch – unter bestimmten Bedingungen.

„Ohne Gastronomie ist dieses Haus tot!“, fasste Ulrike Zeising, Vorsitzende des Kommunalvereins Groß Borstel die Situation bereits zusammen. Laut ihr hatten sich viele Einwohner des Stadtteils gefreut, als das Kulturcafé Anfang Februar seine Türen öffnete. Doch nur fünf Wochen später war schon wieder Schluss. Grund dafür war der Beschluss in einem Eilverfahren des Hamburger Verwaltungsgerichts. Geklagt hatten die Nachbarn.

Groß Borstel: Café-Betrieb musste wieder schließen

Unter den zwei Kläger-Ehepaaren befand sich auch ein bekanntes Gesicht: CDU-Politiker Berndt Röder, der bis 2010 Präsident der Hamburgischen Bürgerschaft war. Anwaltlich vertreten wird er vom Ex-Bezirkschef von Hamburg-Nord, Mathias Frommann (SPD).

Gemeinsam warfen sie dem aktuellen Bezirkschef Michael Werner-Boelz (Grüne) vor, den Cafébetrieb eigenmächtig vorangetrieben zu haben. In einem Wohngebiet, so Frommann, sei nun einmal keine Gastronomie erlaubt. Er bezeichnete die Kommunikation mit seinem Mandanten als spärlich. Es kam dann zwar zu Gesprächen, doch diese liefen ins Leere.

Gastronomin Alexandra Lübeck, die auch das Café „Barmbeker Herzstück“ betreibt, bezeichnete die Zeit gegenüber der MOPO als „absoluten Albtraum“. Hinter ihr lagen Monate der Unsicherheit und Umsatzverluste. Die fünf angestellten Mitarbeiter mussten wieder entlassen werden. Im August hob der Bezirk Hamburg-Nord den Pachtvertrag dann endgültig auf, zu unsicher sei die rechtliche Lage.

Neues Gutachten bewertet Gastro-Betrieb im Stavenhagenhaus

Doch die scheint jetzt geklärt. Laut Bezirkssprecher Alexander Fricke liegt seit Donnerstag ein aktuelles Rechtsgutachten zum Stavenhagenhaus vor. „Eine gastronomische Nutzung (…) ist demnach unter bestimmten Voraussetzungen möglich“, sagte er der MOPO. Dafür sei zunächst allerdings ein Baugenehmigungsverfahren notwendig und der Gastro-Betrieb müsse dem Kultur-Betrieb „untergeordnet“ sein.

„Nun müssen CDU und FDP, die immer wieder durch Widerstand gegen eine erweiterte gastronomische Nutzung aufgefallen sind, Farbe bekennen. Wollen sie das Café oder nicht?“, sagt der Fraktionsvorsitzende der Grünen in Hamburg-Nord, Timo Kranz. Seine Partei will so schnell wie möglich einen Antrag in der Bezirksversammlung stellen, um darüber abstimmen zu lassen. „Die Bürger:innen in Groß Borstel werden sicher ganz genau darauf schauen, wie sich die Fraktionen zum Antrag verhalten.“

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp