Corona-Impfung (Symbolfoto)
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Corona-Verfahren: Impfschaden-Klage gegen Biontech abgewiesen!

In Hamburg hat eine Ärztin den Corona-Impfstoff-Hersteller Biontech verklagt. Sie ist davon überzeugt, dass sie aufgrund der Impfung gesundheitliche Beschwerden hat. Nun hat das Gericht entschieden – und zwar gegen die Ärztin. Es ist nicht der erste Fall dieser Art vor einem Hamburger Gericht.

Eine Ärztin hat nach drei Corona-Impfungen über Schmerzen und Müdigkeit geklagt – und deshalb den Hersteller Biontech auf Schmerzensgeld verklagt. Nun wies das Hamburger Landgericht diese Klage wegen möglicher Impfschäden durch den Wirkstoff Comirnaty ab. Die Klägerin habe nicht genügend ärztliche Unterlagen vorgelegt, um zu zeigen, dass der Wirkstoff geeignet sei, diese Impfschäden auszulösen, sagte der Richter der Zivilkammer zur Urteilsverkündung. Die Unterlagen seien nicht nur lückenhaft gewesen, sondern hätten auch mit Blick auf die vorgetragenen Gesundheitsschäden zu wenig Aussagekraft gehabt. 

Biontech hatte nach einer Prüfung der Vorwürfe gefordert, die Klage als unbegründet abzuweisen. Damit war die Klägerin – wie bei Zivilklagen üblich – in der Beweispflicht. 

Schmerzen, müde und erschöpft nach Impfungen

Die Hamburger Medizinerin hatte Biontech wegen möglicher Impfschäden nach drei Impfungen verklagt, weil sie eigenen Angaben zufolge seit und infolge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen leidet. 

Zudem war sie laut Klage davon überzeugt, dass Biontech den Nutzen der Impfung nicht nachgewiesen habe und das Coronavirus zum Impfzeitpunkt für ihre Altersgruppe keinerlei Gefahr dargestellt habe. Stattdessen hätte es hocheffektive andere Medikamente – darunter Grippemittel, Zink und Vitamin D – gegeben. Außerdem könne der Impfstoff das menschliche Erbgut verändern.

Corona-Impfung: Ärztin fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld

Die Medizinerin war 2021 dreimal geimpft worden. Sie hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro gefordert. Außerdem wollte sie Schadenersatz für die rund 4.600 Euro, die sie für Heilbehandlungen, Medikamente und Fahrtkosten für ihre Behandlungen ausgegeben hatte. Nun muss sie stattdessen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Medizinerin hat einen Monat Zeit, um zu überlegen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen möchte.

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Bundesweit wurden dem Richter zufolge bereits rund 100 ähnliche Fälle verhandelt. Die Entscheidung ist nicht die erste in einem Hamburger Verfahren gegen Biontech. Im März wurde in der Hansestadt bereits eine ähnliche Klage gegen den Impfmittelhersteller abgewiesen. 

Vorreiterrolle in Hamburg wegen Befangenheitsantrags passé

Ursprünglich hätte die Klage der Ärztin die bundesweit erste Verhandlung gegen Biontech wegen möglicher Impfschäden sein können. Doch der Termin der mündlichen Verhandlung war im Juni 2023 abgesagt worden, weil der Anwalt der Klägerin einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Einzelrichter gestellt hatte.

Der wurde später abgelehnt und es gab im September 2024 einen neuen Termin. Bis dahin waren an vielen Gerichten bundesweit schon ähnliche Klagen abgelehnt worden und die Vorreiterrolle Hamburgs war passé.

Die Hamburg Medizinerin hatte Biontech wegen möglicher Impfschäden nach drei Impfungen verklagt, weil sie eigenen Angaben zufolge seit und infolge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen leidet. Sie hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro gefordert. (mn/dpa)

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