Der Angeklagte steht zum Prozessbeginn neben seinem Verteidiger.

Der Angeklagte steht zum Prozessbeginn neben seinem Verteidiger. Foto: picture alliance/dpa/Friso Gentsch

Erst schlug er ihn tot, dann zerstückelte er die Leiche – Urteil!

Angler machen Anfang des Jahres im niedersächsischen Nordhorn einen schrecklichen Fund: Sie entdecken in Tüten verpackte Leichenteile. Der Täter soll dafür nun ins Gefängnis.

Für den gewaltsamen Tod eines Mannes in Nordhorn hat das Landgericht Osnabrück einen 55-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann sei wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Dass der 55-Jährige sein Opfer im Februar dieses Jahres mit Absicht habe umbringen wollen, habe das Gericht ihm nicht nachweisen können.

Osnabrück: Urteil im Prozess um zerstückelte Leiche

Die Tat hatte auch deswegen Aufmerksamkeit erregt, weil Angler die zerstückelte Leiche des 51 Jahre alten Opfers nach dem Verbrechen in Tüten verpackt in einem Kanal bei Nordhorn entdeckt hatten. Der Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses eingeräumt, den älteren Mann getötet und seine Leiche zerstückelt zu haben.

Die heute 50 Jahre alte Lebensgefährtin des Angeklagten wurde wegen unterlassener Hilfeleistung und der Beleidigung einer Polizeibeamtin zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, sagte der Gerichtssprecher.

Zu der Tat sei es gekommen, weil der 51-Jährige die Lebensgefährtin des angeklagten Ukrainers beleidigt habe, erklärte der Gerichtssprecher. Zuvor war in der Wohnung des Paares gemeinsam Alkohol getrunken worden. Die Frau hatte zwei Schlaganfälle erlitten und war von ihrer Krankheit gezeichnet.

Die Staatsanwätlin plädierte auf Totschlag

Nach Auffassung des Gerichts habe der 55-Jährige das Opfer zwar sehr schwer verletzen wollen. Allerdings sei in der Verhandlung nicht erwiesen worden, dass der Mann den Tod des 51-Jährigen habe in Kauf nehmen wollen, sagte der Sprecher. 

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussplädoyer in der Tat des Angeklagten Totschlag gesehen und eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Für die angeklagte Frau hatte sie wegen unterlassener Hilfeleistung und Beleidigung eine Bewährungsstrafe von neun Monaten gefordert. 

Die Verteidigung des Mannes hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt. Der Verteidiger der Frau hatte eine milde Freiheitsstrafe gefordert, die zur Bewährung auszusetzen sei.

Er schlug mit einer Wodkaflasche zu

Bei dem Streit hatte der 55-Jährige massiv auf den 51-Jährigen eingeschlagen, teils auch mit einer Wodkaflasche. Im Anschluss zerteilte er die Leiche und legte die Teile in mehreren Tüten und Stoffen gewickelt in den Ems-Vechte-Kanal in Nordhorn.

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Dort wurden die Leichenteile einige Tage später von zwei Anglern gefunden, die zunächst davon ausgingen, dass in den Tüten Abfall war. Als sie die menschlichen Überreste bemerkten, verständigten sie die Polizei. (dpa/mp)

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