Auch in Hamburg ist Lachgas beliebt – hier konsumieren Jugendliche die Party-Droge vor den Augen eines Polizisten auf der Reeperbahn.

Auch in Hamburg ist Lachgas beliebt – hier konsumieren Jugendliche die Party-Droge vor den Augen eines Polizisten auf der Reeperbahn. Foto: Marius Röer

Bei Lachgas „hört der Spaß leider auf“ – Senat greift durch

Lachgas gilt als neue Partydroge. Experten warnen vor gesundheitlichen Risiken. Hamburg soll der Stoff jetzt nicht mehr in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen.

Wegen Gesundheitsgefahren verbietet Hamburg den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche. Das Verbot gilt ab dem 1. Januar, wie die Innenbehörde mitteilte. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro. „Beim Umgang mit Lachgas hört der Spaß leider auf“, erklärte Innensenator Andy Grote (SPD).

Insbesondere auf St. Pauli sei der exzessive Konsum zu einem echten Problem geworden. Wenn sich Minderjährige bis zur Bewusstlosigkeit berauschten, seien die Behörden verpflichtet, dem Trend die Luft rauszulassen, sagte Grote zur Begründung. Das Verbot soll ab Januar umgehend durchgesetzt werden.

Nervenschäden und Lähmungen nach Konsum möglich

Bislang wird das Gas in Kiosken und an Automaten frei verkauft, teilweise in Luftballons zum Inhalieren abgefüllt. Es führt zu einem kurzen Rausch, kann aber Halluzinationen, Angstzustände und Atemdepressionen hervorrufen. Weitere Gefahren sind nach Angaben der Sozialbehörde neurologische Schäden, Lähmungen und psychische Abhängigkeit.

Vor allem in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen könne es zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Kinder und Jugendliche, deren Nervensystem noch nicht vollständig ausgereift ist, seien besonders gefährdet. „Lachgas gehört nicht in Kinderhände!“, erklärte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). 

Ampel-Regierung plante bundesweites Lachgas-Verbot

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte geplant, den Gebrauch von Lachgas als Rauschmittel zu verbieten. Doch wegen der bevorstehenden Bundestagswahl rechnet der Senat nicht damit, dass es bald zu einer gesetzlichen Regelung kommt. Die jetzt erlassene Gefahrenabwehrverordnung soll bis Ende 2026 gelten. 

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Lachgas – chemisch Distickstoffmonoxid (NO2) – ist seit mehr als 200 Jahren als Narkosemittel in der Medizin bekannt. Inzwischen sind nach Angaben der Deutsche Gesellschaft für Neurologie meist andere Narkosemittel im Einsatz. Schon früh sei Lachgas auch als Partydroge genutzt worden, hieß es. (dpa/mp)

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