Mit wenigen Ausnahmen: Dänemark verbietet das Hissen ausländischer Flaggen
Am 1. Januar tritt in unserem nordischen Nachbarland ein neues Gesetz in Kraft: Ab diesem Zeitpunkt darf offiziell nur noch die dänische Flagge, der Dannebrog, gehisst werden – mit einigen wenigen Ausnahmen. Zurück geht dieses Verbot bereits in die Zeit des Ersten Weltkrieges.
Auslöser dafür war der Mechaniker Martin Hedegaard aus Kolding, der im Jahr 2018 eine US-Flagge auf seinem Familienanwesen gehisst hatte, aus Liebe zur Hillibilly-Musik und amerikanischen Autos. Kurz darauf zeigten ihn seine Nachbarn allerdings bei der Polizei an. Denn eine andere Flagge als die dänische zu hissen, das ist in dem Land schon seit langer Zeit so etwas wie ein ungeschriebenes Gesetz.
Flaggenordnung in Dänemark stammt aus der Zeit des Ersten Weltkrieges
Zurück geht das auf die Flaggenordnung aus dem Jahr 1915, als der Erste Weltkrieg in Europa wütete. Dänemark wollte seine Neutralität betonen und verhängte deshalb das Verbot, ausländische Flaggen im Wind wehen zu lassen. Diese Flaggenordnung beruhte wiederum auf einem königlichen Beschluss aus dem Jahr 1854.
Der Oberste Gerichtshof in Kopenhagen sah im Fall von Martin Hedegaard schließlich im Jahr 2023 keine Veranlassung, ein Flaggenverbot weiter aufrecht zu erhalten, das aus einer Zeit der absoluten Monarchie stammt. Hedegard durfte seine US-Flagge hissen.
Parlament verabschiedete neues Flaggen-Gesetz
Aber anstatt, dass jetzt alle die Flaggen hissen, die sie wollen, trat das dänische Parlament eilig zusammen, um ein erneutes Dannebrog-Monopol auf den Weg zu bringen. Mit Erfolg. „Der Dannebrog ist das wichtigste nationale Symbol, das wir in Dänemark haben“, sagte Justizminister Peter Hummelgaard von den Sozialdemokraten. Schließlich wird die Fahne in Dänemark wirklich zu jedem Anlass aufgezogen, egal ob Geburtstag oder Einschulung. Aber immer nur zwischen Sonnenauf- und -untergang.
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Ab 1. Januar ist jetzt also ganz offiziell das Hissen von ausländischen Fahnen untersagt. Ausgenommen von dem Verbot sind alle anderen skandinavischen Flaggen, also Finnland, Norwegen, Schweden, Grönland sowie die Aland- und die Faröer-Inseln. Neu ist bei diesem Gesetz: Auch die deutsche Fahne darf offiziell aufgezogen werden. Das liegt an der deutschen Minderheit in Nordschleswig, die bislang jedes Mal einen Antrag stellen musste. Erlaubt ist übergangsweise die ukrainische Flagge.
Immer gehisst werden dürfen die Fahnen der UN oder der EU, aber auch Regenbogen- oder Piratenflaggen. Verboten sind wiederum die Flaggen einzelner Regionen, also etwa einzelne US-Bundesstaaten oder das Hamburger Wappen. Betroffen davon sind übrigens nur Fahnenmasten mit mindestens vier Metern Höhe. Wer also bei einer Fußballweltmeisterschaft seine Flagge über den Balkon hängt, muss sich nicht vor einer Anzeige fürchten. (aba)