Frisch gefangene Nordseekrabben werden im Hafen von einem Kutter auf einen Lkw verladen.
  • Frisch gefangene Nordseekrabben werden im Hafen von einem Kutter auf einen Lkw verladen.
  • Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Gute Nachricht für Hamburgs Fischer: „Damit hat man fast nicht mehr gerechnet“

Das Windenergie-auf-See-Gesetz sieht vor, dass Geld aus Offshore-Versteigerungen der Fischerei zugutekommt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat nun Mittel freigegeben.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat 20 Millionen Euro für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei freigemacht. Die Entscheidung sei schon tags zuvor gefallen, wie aus einer Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Donnerstag in Berlin hervorgeht.

„Auf diese Entscheidung hat insbesondere heimische Krabbenfischerei gewartet“

Es handelt sich um Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz. Das Gesetz sieht vor, dass Erlöse aus den Versteigerungen von Offshore-Windkraft-Flächen als Strukturhilfe an die Fischerei fließen sollen.

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Der Sprecher des Deutschen Fischereiverbands in Hamburg sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Der Verband freut sich, dass der Beschluss dieses Jahr noch gefallen ist. Damit hat man fast nicht mehr gerechnet.“ Schleswig-Holsteins Fischereiminister, Werner Schwarz (CDU), teilte mit: „Auf diese Entscheidung hat insbesondere unsere heimische Krabbenfischerei schon länger händeringend gewartet.“ (dpa)

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