Amtsgericht
  • Das Amtsgericht in Hannover (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Sina Schuldt

„Drecksack“, „Terroristin“: Scholz und Baerbock beleidigt – das wird jetzt teuer

Er nannte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in den sozialen Medien einen „korrupten Drecksack“ und rief dazu auf, ihn „mit Knüppeln durch die Stadt“ zu treiben. Wegen Beleidigung von Personen des politischen Lebens hat das Amtsgericht Hannover einen Mann (70) zu einer Geldstrafe von 1650 Euro verurteilt. Darin sah das Gericht eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Auch eine Frau wurde verurteilt.

Das Amtsgericht brummte einer 28-jährigen Frau in einem separaten Verfahren eine Strafe von 600 Euro auf. Sie hatte unter anderem ein kurzes Video veröffentlicht, in dem Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) per Schriftzug als „Terroristin“ bezeichnet wurde.

Rechtsmittel gegen Urteile eingelegt

Der 70-jährige Mann beleidigte neben Scholz auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die 28-Jährige unter anderem auch mehrere ausländische Politiker wie US-Präsident Joe Biden und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Die Urteile ergingen nach Gerichtsangaben bereits im November und Dezember. Sie sind nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel eingelegt wurden.



Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Immer mehr Obdachlose in Hamburg! Einer, der es rausschaffte, packt aus
  • Hass aufs „Wunderland“: Mitgründer Frederik Braun im MOPO-Interview der Woche
  • Fünfzig Jahre Elbtunnel: Was Mike Krüger damit zu tun hat
  • Kampf um Wählerstimmen: FDP und Linke beim Auftakt des MOPO-Talk Wahl-Spezials
  • 20 Seiten Sport: HSV-Stürmer Selke über Ex-Trainer Baumgart und seine Zukunft & Was St. Pauli mit Schach-Star Magnus Carlsen plant
  • 20 Seiten Plan7: So gibt’s Luxus-Essen günstig & Ausgeh-Tipps für jeden Tag



In Deutschland wird seit geraumer Zeit über eine Verrohung der politischen Klimas und zunehmende Angriffe auf Politiker und Amtsträger debattiert. Im Rahmen der Strafverfolgung von Beleidigungsdelikten sind Politikerinnen und Politiker zusätzlich durch einen eigenen Paragrafen geschützt, sofern sich die Attacken öffentlich ereignen und auf ihre politische Tätigkeit beziehen.

Das könnte Sie auch interessieren: Elon Musk: Wirtschaftlich ein Genie, politisch minderbemittelt

Die Strafverfolgung erfolgt jeweils nur mit Einwilligung der betroffenen Institution, etwa eines Parlaments oder eines Ministeriums. Nach Angaben des Amtsgerichts verzichtete das Bundeskanzleramt im Fall des aus Langenhagen stammenden Mannes auf eine Strafanzeige, widersprach der Strafverfolgung aber nicht. Baerbock stellte demnach Strafantrag gegen die Frau aus Hannover. (afp/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp