Wahlbrief

Immer mehr Hamburger:innen beantragen die Briefwahl. (Symbolbild) (Foto: imago/Westend61)

Briefwahl in Hamburg: Alles, was Wähler jetzt wissen müssen

Hamburg ist im Wahlkampf-Modus: Innerhalb von sieben Tagen werden sowohl für den Bundestag als auch für eine neue Bürgerschaft die Kreuze gesetzt. Viele Menschen wollen aber schon vorher über Briefwahl abstimmen. Was Sie dazu wissen müssen, haben wir für Sie zusammengetragen.

Knapp 39 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben bei der letzten Bürgerschaftswahl ihre Kreuze per Brief abgegeben. Dieses Jahr könnten es einige mehr werden, denn nur eine Woche vorher wird über eine vorgezogene Neuwahl der Deutsche Bundestag neu gewählt. Darauf bereitet sich die Stadt Hamburg vor und hat jetzt Informationen zum Verfahren veröffentlicht, wie genau die Briefwahl dieses Jahr ablaufen wird.

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Die Wahlunterlagen für die Briefwahl können ab dem 20. Januar 2025 sowohl für die Bundestagswahl, als auch für die Bürgerschaftswahl beantragt werden. Dies erfolgt über Onlineportale der Behörde für Inneres und Sport oder per E-Mail an die zuständige Wahldienststelle. Auf der Webseite der Behörde wird ab dem 20. Januar dazu eine Datenbank bereitgestellt, die nach Eingabe der Meldeadresse die zuständige Wahldienststelle herausfindet.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Neben dem Online-Portal ist es auch möglich, den Antrag per E-Mail an die jeweilige Wahldienststelle zu stellen. Dafür benötigt die Behörde folgende Informationen: Familienname, VornamenGeburtsdatumWohnanschrift (alleinige oder Hauptwohnung) sowie gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift (sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Wohnanschrift versandt werden sollen). Nur mit vollständiger Anschrift garantiert die Behörde eine fristgerechte Zustellung der Unterlagen.

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Es ist ebenfalls möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und direkt bei der Wahldienststelle abzuholen, auszufüllen und abzugeben (so spart man sich den Postweg). Dies ist bei der Bürgerschaftswahl ab dem 21. Januar, bei der Bundestagswahl ab dem 7. Februar möglich. Dafür wird lediglich der Personalausweis oder ein Reisepass benötigt.

Wie lange dauert der Versand?

Der Versand dauert laut Behörde drei bis vier Werktage. Sollte der Versand länger als fünf Werktage dauern, bittet die Behörde darum, dass man sich an die zuständige Wahldienststelle wendet. Ein Versand ins Ausland ist möglich, dauert aber länger.

Wer unsicher ist, ob die Wahlunterlagen noch rechtzeitig vor den Wahlen ankommen, kann den Brief – der übrigens portofrei ist – entweder direkt beim Bezirksamt abgeben oder am Wahltag mit dem ausgestellten Schein im zuständigen Wahllokal wählen.

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