Ein Polizist fixiert den Jugendlichen am Boden.
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Polizist schlägt Teenie ins Gesicht: Linke fordert Suspendierung

In einem Video, das momentan in sozialen Netzwerken kursiert, sieht man, wie ein Polizeibeamter einem am Boden liegenden 16-Jährigen mit der Faust ins Gesicht schlägt. Die Polizei erklärte sich, sagte, dass der Junge wiederholt Widerstand geleistet hätte. Die Linke fordert nun eine Suspendierung des zuschlagenden Beamten.

Laut Polizei ereignete sich der Einsatz am vergangenen Samstag im Stadtpark, zwischen dem Stadtparksee und der Festwiese. Die Beamten hätten eine größere Gruppe auf die geltenden Corona-Regeln hingewiesen, auch der Teenie sei dabei gewesen. Dieser hätte im weiteren Verlauf einen Platzverweis ignoriert, die Beamten beleidigt und bei der Belehrung provoziert und Widerstand geleistet. Kurz darauf kam es zum besagten Faustschlag.

Polizist schlägt Teenie: Linke fordert Suspendierung

„Unabhängig von der Vorgeschichte ist der Polizeieinsatz gegenüber dem Minderjährigen ohne Zweifel unverhältnismäßig“, findet Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion. „Es darf nicht sein, dass ein Polizeibeamter einen am Boden fixierten, wehrlosen Jungen mit der Faust ins Gesicht schlägt.“ 

Die Linke verlangt daher, dass der Polizeibeamte mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert wird – „und gegen ihn sowohl disziplinarrechtlich als auch strafrechtlich vorgegangen wird“. Celik dazu: „Wir als Linksfraktion werden der Sache nachgehen und mit einer Anfrage zu diesem Vorgang Fragen an den Senat stellen. Vor allem wollen wir wissen, wie dieser Polizeieinsatz so eskalieren konnte.“

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Das Verhalten des Beamten wird durch das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) überprüft. Er hatte sich bei dem Vorfall verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der 16-Jährige, gegen den wegen des Verdachts der Beleidigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt wird, lehnte eine ärztliche Behandlung ab.

„Natürlich sind solche Bilder nicht schön“, hatte die Polizei zu der Kritik an dem Video gegenüber der MOPO mitgeteilt. Sie sei aber zur Anwendung unmittelbaren Zwangs befugt. Das Video, so betonte die Polizei, zeige lediglich einen Ausschnitt und bilde nicht das Einschreiten in seiner Gesamtheit ab.

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