Das Amtsgericht St. Georg (Archivbild).

Das Amtsgericht St. Georg (Archivbild). Foto: imago/Lars Berg

Polizist wehrt sich gegen Geldstrafe – er soll einen Gefangenen misshandelt haben

Er soll einen Festgenommenen im Dienst misshandelt haben: Dafür bekam ein Hamburger Polizist eine Geldstrafe – zu Unrecht, wie der Beamte findet. Am Dienstagmorgen wird der Fall vor dem Amtsgericht St. Georg neu aufgerollt.

Der Angeklagte G. wendet sich gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt. Die Höhe der Geldstrafe: 120 Tagessätze.

In der Nacht des 13. März 2022 lag der Festgenommene laut Staatsanwaltschaft mit den Händen auf dem Rücken gefesselt vor dem Polizisten auf dem Boden. Ohne rechtfertigenden Grund soll sich der Angeklagte mit dem Knie auf das Genick des Mannes fallen gelassen haben.

Hamburg: Polizist soll Gefangenen misshandelt haben

Anschließend soll der Beamte dem Geschädigten mindestens zweimal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. P. war zuvor bäuchlings zu Boden gebracht worden, weil er sich dagegen gewehrt hatte, vom Zellentrakt zum Gefangenentransport gebracht zu werden.

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Infolge der Misshandlungen bekam der Gefangene den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge Atemnot und erlitt Schmerzen. Außerdem hatte er Blutergüsse sowie Hautabschürfungen am Kopf. (mp)

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