Beamte der Spurensicherung sind nach den tödlichen Schüssen im niedersächsischen Visselhövede im Einsatz.

Beamte der Spurensicherung sind am 9. Januar 2017 nach den tödlichen Schüssen von einem Motorrad aus im niedersächsischen Visselhövede im Einsatz. (Archivbild) (Foto: picture alliance/dpa/Daniel Reinhardt)

„Öffentliche Hinrichtung“ vor Grundschule: Täter müssen lebenslang hinter Gitter

2017 erregte ein Mord nahe einer Schule in Visselhövede bundesweit für Aufsehen: Ein Mann wurde von einem Motorrad aus erschossen. Das Landgericht Verden verurteilte 2023 zwei Männer. Nun hat der Bundesgerichtshof über ihre Revision entschieden.

Das Urteil des Landgerichts Verden zu tödlichen Schüssen von einem Motorrad aus auf einen 46-Jährigen im Jahr 2017 in Visselhövede (Kreis Rotenburg) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision der beiden Angeklagten. Die damals 32 und 36 Jahre alten Albaner waren im Februar 2023 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage von einer „öffentlichen Hinrichtung“ gesprochen.

Tat geschah nahe einer Grundschule

Die tödlichen Schüsse hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil sie nahe einer Grundschule abgegeben worden waren. Hintergrund für den Mord ist eine Gewalttat in Albanien. Dort tötete das Mordopfer 2011 einen Mann vor einer Diskothek in Tirana. Er wurde dafür in seiner Heimat zu einer Haftstrafe verurteilt, die er zum Großteil absaß, danach floh er aus Furcht vor Blutrache mit seiner Familie nach Deutschland.

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Die Anklage ging davon aus, dass die beiden Angeklagten, die keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, den 46-Jährigen suchten, um ihn mit dem Tod zu bestrafen. Im März 2018 war bereits ein damals 23-Jähriger als Fahrer des Motorrades wegen Mordes verurteilt worden. (dpa/mp)

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