Behörde gibt bekannt: So lange wohnte der Magdeburg-Attentäter in Hamburg
Der Magdeburg-Attentäter Taleb al-Abdulmohsen lebte jahrelang in Hamburg, wie die Innenbehörde nun bestätigt. Demnach ist der damals 31-jährige Saudi laut Ausländerzentralregister am 3. März 2006 erstmals nach Deutschland eingereist und hat am selben Tag einen Wohnsitz in Hamburg angemeldet. Als seine Duldung im Februar 2009 erlosch, wurde al-Abdulmohsen allerdings nicht abgeschoben.
Als saudischer Staatsbürger erhielt al-Abdulmohsen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in Hamburg (§16b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz alte Fassung). Im Oktober 2007 wurde laut Ausländerzentralregister eine sicherheitsrechtliche Befragung durchgeführt, bei der geprüft wird, ob ein Ausländer die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet (§54 Absatz 2 Nummer 7 Aufenthaltsgesetz).
Offenbar wurden bei dem späteren Attentäter noch keine terroristischen Gefahren gesehen, sodass die Hamburger Ausländerbehörde Taleb al-Abdulmohsen zwei Mal in Folge Aufenthaltserlaubnisse erteilte, wie sie für Ausländer unter 35 Jahren in einer Ausbildung vorgesehen sind (§17 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz).
Laut Melderegister war al-Abdulmohsen bis zum 14. Januar 2008 in Hamburg gemeldet, hielt sich anschließend bis zum 15. Oktober 2008 außerhalb des Bundesgebietes auf, was zur Folge hatte, dass seine Aufenthaltserlaubnis erlosch.
Duldung endete im Februar 2009
Am 15. Oktober 2008 meldete al-Abdulmohsen nach Wiedereinreise in das Bundesgebiet erneut seinen Wohnsitz in Hamburg an. Im November 2008 erhielt er eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) bis zum 19. Februar 2009. Am 14. Mai 2009 erfolgte laut Melderegister die Abmeldung des Wohnsitzes in Hamburg.
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Als weitere Hamburger Behörde war der Landesbetrieb Verkehr mit Taleb al-Abdulmohsens Führerschein befasst. Die Daten gehen aus einer Senatsanfrage der CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator und André Trepoll hervor.
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