Brokstedt: Ibrahim A. muss lebenslang in Haft – BGH weist Revision ab
Das Landgericht Itzehoe hat den Messerstecher von Brokstedt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Der BGH wies die Revision des Verteidigers von Ibrahim A. ab.
Das Urteil im Prozess um die tödliche Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe verworfen, wie der BGH am Vormittag mitteilte. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Das Landgericht Itzehoe hatte Ibrahim A. am 15. Mai wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.
Brokstedt: Ibrahim A. trifft besondere Schwere der Schuld
Zudem stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld des Palästinensers fest. Das bedeutet, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.
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Der 35-Jährige hatte am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Zug auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser gezogen und damit unvermittelt Fahrgäste angegriffen. Eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund starben. Vier weitere Fahrgäste wurden schwer verletzt. Der Täter wurde schließlich von Fahrgästen überwältigt. Die Tat sorgte weit über Schleswig-Holstein hinaus für Entsetzen. Der Prozess dauerte mehr als zehn Monate – fast 100 Zeugen und Gutachter vernahm das Gericht.
Der Beschluss des BGH fiel am 14. Januar 2025.
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