Botox-Behandlung an einer jungen Frau

Nach einer Botox-Behandlung bemerkte eine Kundin Nebenwirkungen an der Funktion ihres Augenlids. (Symbolbild) Foto: picture alliance / Shotshop | Addictive Stock

Botox-Spritzen bei Insta beworben – das hat ein Nachspiel

Über Werbung auf Instagram wurden potenzielle Kund:innen für Botox-Behandlungen in ein Kosmetikstudio gelockt. Nach einer Behandlung beschwerte sich eine Kundin über Nebenwirkungen – nun steht die Besitzerin des Eimsbütteler Kosmetikstudios vor Gericht.

Der angeklagten 23-Jährigen wird Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Laut Anklage soll sie in ihrem Kosmetikstudio Botox-Behandlungen angeboten und auch auf ihrem Instagram-Account beworben haben.

Kosmetikstudio-Besitzerin ließ unsachgemäße Botox-Behandlungen zu

Die Behandlungen führte sie dabei nicht selbst durch, sondern stellte einer unbekannt gebliebenen Frau die Räume ihres Studios für die Behandlungen zur Verfügung – wohl wissend, dass die Frau gar keine Fachkraft war. Dafür fehlte ihr eine Approbation als Ärztin.

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So sei es dazu gekommen, dass eine Kundin im Dezember 2023 statt der erhofften Schönheitswirkung nach einer Botox-Behandlung eine Beeinträchtigung der Funktion eines Augenlids erlitt. Die Kundin tritt nun als Geschädigte in dem Prozess gegen die Studiobesitzerin auf, der am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht im Strafjustizgebäude beginnt. (mp)

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