Polizisten führen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einem Hubschrauber (Archivbild).

Polizisten führen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einem Hubschrauber (Archivbild). Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

„Kämpferisch“: Frühere RAF-Terroristin Klette will Erklärung abgeben

Nach mehr als 30 Jahren Fahndung wurde die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin gefasst. Seit einem Jahr sitzt sie nun im Gefängnis. Nun bereitet sie sich auf ihren Prozess vor.

Die vor einem Jahr verhaftete frühere RAF-Terroristin Daniela Klette will sich zum Auftakt des Prozesses gegen sie äußern. „Frau Klette wird direkt am ersten Verhandlungstag eine kurze Erklärung abgeben“, sagte ihr Verteidiger Lukas Theune. Sie blicke „kämpferisch“ auf das Verfahren.

Anklage: Bei Raubüberfällen 2,7 Millionen Euro erbeutet

Der Prozess vor dem Landgericht Verden soll am 25. März beginnen. Es geht um 13 Raubüberfälle. Die Anklage wirft der 66-Jährigen versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor. Aus Platzgründen weicht das Gericht auf den Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle aus.

Schon seit vielen Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Am 26. Februar 2024 nahmen Einsatzkräfte die ehemalige RAF-Terroristin in Berlin-Kreuzberg fest, wo sie unter falschem Namen lebte. Nach den anderen beiden Verdächtigen wird weiter gefahndet.

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Das Trio Klette, Staub und Garweg soll zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um das Leben im Untergrund zu finanzieren. Bei den Taten sollen sie 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Laut Anklage bedrohten sie ihre Opfer mit Schusswaffen oder Elektroschockern. Klette war den Angaben nach meist die Fahrerin des Fluchtautos.

Einschränkungen in der Untersuchungshaft

Die Verteidigung fordert ein faires Verfahren. „Frau Klette soll nicht besser oder schlechter gestellt werden als irgendeine andere angeklagte Person“, so Theune. Angesichts bisheriger Erfahrungen ist die Verteidigung skeptisch, ob das gelingt. Nach Schilderung ihres Anwalts erfährt Klette in der Untersuchungshaft eine gesonderte Behandlung. 

So darf die 66-Jährige laut Theune nicht allein zur Toilette. Es würden immer wieder Besuchsverbote ausgesprochen, Briefe unterlägen teils der Kontrolle. Seit einem halben Jahr dürfe Klette keinen Sport mehr machen.

Bei den anstehenden Transporten zu den Prozessterminen solle seine Mandantin nach dem Willen der Bundesanwaltschaft immer an Händen und Füßen gefesselt werden und Spezialeinsatzkräfte mit Maschinengewehren sollen sie jeweils begleiten.

Anwalt: Keine normalen Maßstäbe 

„All das sind Maßstäbe, die in einem normalen Raubverfahren niemals vorkommen würden. Natürlich hat sie die Befürchtung, dass sich diese Sonderbehandlung auch bei der Strafe auswirken wird“, so Theune.

Hintergrund sind Ermittlungen der Bundesanwaltschaft: Gegen Klette, Staub und Garweg bestehen auch Haftbefehle wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Die oberste Anklagebehörde wirft Klette versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 vor. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RAF an sich ist inzwischen verjährt.

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Zu diesem Komplex wird eine weitere Anklage erwartet. Das Verfahren wird getrennt von dem Prozess vor dem Landgericht Verden geführt werden. (dpa/mp)

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