Palma de Mallorca

Blick auf Mallorcas Hauptstadt Palma. (Archivfoto) Foto: picture alliance

Spanien wegen Steuerdiskriminierung verklagt: So sind Deutsche betroffen

Die EU-Kommission verklagt Spanien wegen mutmaßlicher Steuerdiskriminierung von nicht in dem Land lebenden Verbrauchern vor dem höchsten europäischen Gericht.

Konkret geht es bei der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um den Verkauf von Vermögenswerten wie Immobilien, wenn die Zahlung erst nach einem Jahr oder in Raten über mehr als ein Jahr erfolgt. 

Spanische Steuerzahler haben die Wahl – ausländische Steuerzahler nicht

Wer in Spanien lebt, kann wählen, ob er die bei solchen Verkäufen fällige Steuer sofort zahlt oder sie aufschiebt und in Teilen begleicht. Im Ausland lebende Steuerzahler aber haben keine Wahl und müssen die komplett fällige Abgabe sofort zahlen. Das ist aus Sicht der Kommission diskriminierend und verstößt gegen die Regeln der EU zum freien Kapitalverkehr.

Das könnte Sie auch interessieren: TV-Köchin verrät: Mit diesen Tricks kann jeder gesund und nachhaltig kochen

Zuvor hatte die EU-Kommission Madrid aufgefordert, „die diskriminierende steuerliche Behandlung von gebietsfremden Steuerpflichtigen zu beseitigen“. Weil das Land dies versäumt habe, klagt die Behörde nun. (dpa/mp)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test