Tödliche Schüsse auf angebliche Einbrecher haben ein Nachspiel
Ein 57-Jähriger soll am 30. Dezember vergangenen Jahres einen Mann (38) erschossen haben, weil er ihn für einen Einbrecher hielt. Der 27-Jährige Begleiter konnte unverletzt entkommen. Nun muss der 57-Jährige sich vor der Schwurgerichtskammer des Lübecker Landgerichts verantworten. Der Angeklagte schweigt jedoch.
Verkehrte Welt zu Beginn des Prozesses um tödliche Schüsse auf einen vermuteten Einbrecher. Angesichts eines großen Medienaufgebots versuchen die Nebenklägerinnen beim Eintritt in den Verhandlungssaal ihre Gesichter nach Möglichkeit zu verbergen. Der 57 Jahre alte Angeklagte dagegen zeigt sich recht unbeeindruckt und lässt sich fotografieren.
„Die beiden Männer stiegen in den frühen Morgenstunden des 30. Dezember durch ein Kellerfenster in das Haus des Angeklagten ein, um sich darin umzusehen“, heißt es in der Anklage, die Staatsanwältin Britta Berkenbusch zu Beginn der Verhandlung verlas. Sie hätten die verwahrlost wirkende Villa für unbewohnt gehalten.
Lübeck: Angeklagter soll drei Schüsse abgefeuert haben
Das war jedoch ein verhängnisvoller Irrtum. „Als sie die Treppe zum Obergeschoss hinauf kamen, stießen sie unvermittelt auf den Hausbesitzer“, sagte Berkenbusch weiter. Der habe sie durch einen lauten Schrei erschreckt, so dass sie die Flucht ergriffen.
Laut Anklage feuerte der Angeklagte drei Schüsse aus einer Pistole ab, die den 38-Jährigen in den Rücken trafen. „Er schaffte es noch, auf die Straße zu laufen und um Hilfe zu rufen, während ihm der Angeklagte folgte“, sagte die Staatsanwältin. Dort sei der 38-Jährige zusammengebrochen. Er starb wenige Stunden später im Krankenhaus.
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„Der Angeklagte war erfahren im Umgang mit Schusswaffen, er hätte um die potenziell tödlich Wirkung seiner Schüsse wissen müssen“, sagte die Staatsanwältin. Nach der Tat waren in der Villa zwei weitere Schusswaffen, eine Kiste mit Munition und eine Handgranate gefunden wurden. Zumindest für die Schusswaffen hatte er den Angaben zufolge eine waffenrechtliche Genehmigung.
Lübeck: Angeklagter äußert sich nicht
Die Vermutung, dass die beiden Männer in die Villa eingestiegen waren, um etwas zu stehlen, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits kurz nach der Tat widerlegt worden. Die beiden Männer hätten keinerlei Einbruchswerkzeug bei sich gehabt und seien mit Fahrrädern unterwegs gewesen, hatte Oberstaatsanwältin Ulla Hingst von der Lübecker Staatsanwaltschaft damals erklärt.
Weil sich der Angeklagte am Donnerstag weder zu dem Tatvorwurf noch zu seiner Person äußern wollte, war der erste von zehn geplanten Verhandlungstage schnell vorbei. „Mein Mandant behält es sich aber vor, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu äußern“, sagte sein Verteidiger Kai Wohlschläger. Der Prozess wird am 30. Juli mit der Befragung erster Zeugen fortgesetzt. (mp/dpa)