Landgericht Braunschweig
  • Die Urteilsverkündung gegen den 56-jährigen Ehemann erfolgte am Mittwoch am Landgericht Braunschweig.
  • Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

„Sie hatte keine Chance“: 56-Jähriger erdrosselte Ehefrau auf der Massageliege

Aus „Unzufriedenheit“ über den Verlauf seiner Ehe soll ein Mann aus Seesen seine Frau mit einem Kabelbinder erdrosselt haben. Im Mordprozess wird er dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein richtiges Motiv konnte das Gericht aber nicht finden.

Für das Strangulieren seiner Ehefrau auf einer Massageliege im gemeinsamen Haus in Seesen muss ein 56 Jahre alter Mann lange ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Angeklagten am Mittwoch wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. „Sie waren innerlich mit der Ehe fertig. Das Opfer hatte bei dem überraschenden Angriff keine Chance“, sagte der Richter.

Lebenslänglich: Mann erdrosselt seine Ehefrau mit Kabelbinder

Der 56-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 13. Dezember 2020 in Seesen (Landkreis Goslar) seine Frau mit einem Würgewerkzeug stranguliert. Nach einem Streit legte er seiner Frau wahrscheinlich einen Kabelbinder um den Hals und zog mit Kraft zu. Auf dem Bauch liegend sei die Frau arglos gewesen und konnte die Attacke nicht erahnen. Das Opfer starb kurz darauf an Sauerstoffmangel.

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Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat durchgehend bestritten. Am Mittwoch nahm er das Urteil regungslos auf. Seiner Schilderung nach hatte sich die Frau den Kabelbinder selbst um den Hals gelegt und zugezogen. Er habe sie dann gefunden und noch versucht, sie zu retten.

Als wenig überzeugend bewerteten die Richter diese Version. „Das, was sie uns erzählen, stimmt nicht“, sagte der Richter. Obwohl es keine direkten Zeugen für die Tat gibt, ist das Gericht von einer heimtückischen Tat durch den Angeklagten überzeugt. „Die Liebe zu ihrer Frau war an diesem Tag im Dezember erlöschen“, fasste der Richter in der Urteilsbegründung zusammen.

„Sie hatte keine Chance“: Ehemann bringt seine Frau um

Vor allem kam das Gericht zu der Überzeugung, dass nichts darauf hindeutete, dass die Frau freiwillig aus dem Leben scheiden wollte. Dazu kam das aus Sicht der Richter mehr als merkwürdige Verhalten nach der Tat. So hob der Angeklagte beispielsweise noch am Tatabend bei zwei Banken hohe Geldbeträge ab und brachte sie seiner Ex-Frau. Außerdem entsorgte er sein Handy.

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Offen blieb am Ende der aufwendigen Beweisaufnahme aber das Motiv für die Tat. Die Streitigkeiten in der Ehe bezeichnete der Richter als „eigentlich zu banal“ für einen solchen Mord. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, es gibt noch die Möglichkeit einer Revision. (dpa/alu)

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