Die Mietkosten für Hartz-IV-Wohnungen sind in den vergangenen sechs Jahren deutlich angestiegen. (Symbolbild)
  • Die Mietkosten für Hartz-IV-Wohnungen sind in den vergangenen sechs Jahren deutlich angestiegen. (Symbolbild)
  • Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb | DB Dieter Assmann

Kosten-Explosion: Die Abzocke mit den Hartz-IV-Mieten

Die steigenden Mietpreise sind nicht nur eine Belastung für Mieter, sondern inzwischen auch für den Steuerzahler: Laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) steigen die Kosten für Mieten von Hartz-IV-Wohnungen in astronomische Höhen – und der Staat zahlt dafür. Die MOPO hat sich nach der Lage in Hamburg erkundigt.

„Insgesamt kostet die drastische Steigerung der Mietpreise bei den Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern den Staat knapp zwei Milliarden zusätzlich pro Jahr“, sagt Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau und beruft sich damit auf Berechnungen des Pestel-Instituts in Hannover.

Hamburg: Mietenanstieg bei Hartz-IV-Haushalten

Während die Kaltmiete zwischen 2015 und 2021 im Bundesdurchschnitt um 29,7 Prozent gestiegen sei, sind die Verbraucherpreise im selben Zeitraum lediglich um 9,1 Prozent gestiegen. Wären die Mieten so gestiegen wie die Verbraucherpreise, könne der Staat heute enorme Summen sparen, heißt es in der Mitteilung von IG Bau.

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Die Sozialbehörde in Hamburg beziffert den Anstieg der Mieten von Hartz-IV-Haushalten zwischen den Jahren 2015 und 2020 auf 26,8 Prozent, was damit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Diese Zahlen seien allerdings nur bedingt aussagekräftig, heißt es.

Woher kommt der Anstieg der Mieten für Hartz-IV-Haushalte?

Die Preissteigerung liege „an einer Anhebung der Kostendeckung für öffentlich-rechtliche Unterkünfte aus dem Jahr 2018. Zum Teil seien die Kosten auch gestiegen durch die coronabedingten Sonderregelungen, nach denen seit März 2020 die tatsächlichen Mietkosten in voller Höhe zu übernehmen sind und nicht mehr nur die angemessenen Mietkosten“, sagt Anja Segert, Sprecherin der Sozialbehörde.

In Hamburg gibt es die sogenannte „Angemessenheitsgrenze“ von Hartz-IV-Wohnungsmieten, die von der Sozialbehörde festgelegt wird. Zur Berechnung werde unter anderem der Mietenspiegel der Baubehörde herangezogen, so Segert. Genaue Zahlen nennt sie allerdings nicht.

Kosten für Mieterverein übernimmt das Jobcenter

Was aber, wenn der Vermieter enorme Summen fordert, weil er darauf hofft, dass die Miete übernommen wird? Zwischen dem Vermieter und dem Jobcenter bestehe kein Rechtsverhältnis, sagt Segert. Sollte der Vermieter übermäßig viel Geld fordern, was mietrechtlich anfechtbar ist, gebe es aber die Möglichkeit für den Sozialhilfeempfänger, sich Hilfe bei einem Hamburger Mietverein zu suchen. Die Kosten dafür übernehme dann das Jobcenter.

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Die IG Bau sieht die Schuld beim fehlenden sozialen Wohnungsbau. „Der Staat investiert nur effektiv, wenn er Geld in die Wohnungsbauförderung steckt. Aber garantiert nicht, wenn er immer größere Summen für immer höhere Mieten auf die Konten von Vermietern überweist“, so IG-Bau-Chef Robert Feiger.

Wohnen in Hamburg: Sozialbehörde wehrt sich

Die Sozialbehörde wehrt sich gegen den Vorwurf, sie zahle „zu viel Miete“. „Es ist Aufgabe der existenzsichernden Leistungen, den Bedarf für das Wohnen zu decken. Die Frage, in welcher Höhe Mietkosten zu übernehmen sind, muss sich daher daran orientieren, zu welchen Preisen Wohnungen tatsächlich auf dem Markt anmietbar sind,“ sagt Segert.

In Hamburg wurden im Jahr 2020 insgesamt 11.269 Wohnungen fertiggestellt, darunter sind 3472 sozial geförderte, das entspricht etwa 31 Prozent. Die neuen Wohnungen sollen dazu beitragen, den Mietenanstieg in der Hansestadt zu bremsen.

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