Rundfunkbeitrag: Was wir jetzt alle mehr zahlen müssen
Verbraucher müssen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig mehr bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Was das konkret bedeutet? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Worum ging es in dem Urteil?
ARD, ZDF und Deutschlandradio waren mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sachsen-Anhalt unter Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) hatte als einziges Bundesland einem ausgehandelten Staatsvertrag zum Anstieg des Beitrags nicht zugestimmt.
Damit war die benötigte Einstimmigkeit dahin – und die Beitragserhöhung, mit der die Öffentlich-Rechtlichen eine Finanzierungslücke von 1,5 Milliarden Euro (bis 2024) schließen wollten.
Was war die Begründung?
Die Richter argumentierten, es verstoße gegen das Grundgesetz, wenn Länder versuchten, über den Hebel des Rundfunkbeitrags Einfluss auf das Programm zu nehmen. CDU und AfD in Magdeburg hatten ihre Ablehnung unter anderem damit begründet, dass die Öffentlichen zu wenig über den Osten berichten würden. Das Gericht bescheinigte Sachen-Anhalt eine „Verletzung der Rundfunkfreiheit“. Die Bundesländer dürften eine ausreichende Finanzierung der Anstalten nicht verhindern. Der Bedarf an Geld wird durch eine unabhängige Kommission (KEF) festgelegt.
Was bedeutet das für die Verbraucher?
Bisher lag der Rundfunkbeitrag für die Sender bei 17,50 Euro pro Monat. Die Anhebung um 86 Cent auf 18,36 Euro zu 1. Januar war gescheitert. Nun tritt sie doch in Kraft. Allerdings nur rückwirkend zum 20. Juli, wie das Gericht beschloss. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio werde die Umsetzung des Gerichtsbeschlusses nun vorbereiten, sagte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow. „Das ist eine administrative und logistische Aufgabe, die bei ungefähr 40 Millionen Beitragskonten natürlich etwas aufwendig ist“, sagte er.
Was sagen die Kritiker?
Haseloff verteidigte am Donnerstag sein Vorgehen. Bereits die Diskussion über den Rundfunkbeitrag habe bei den Sendern positive Veränderungen gebracht. So hätten die Anstalten sowohl bei der Verteilung von Gemeinschaftseinrichtungen als auch in der Programmplanung Ostdeutschland zuletzt deutlich mehr Raum gegeben.
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AfD-Chef Tino Chrupalla bezeichnete das Urteil als „zutiefst undemokratisch“, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages ausheble. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle in ein Bezahlmodell umgewandelt werden. Jeder Bürger solle frei entscheiden können, ob er das Programm abonnieren wolle, forderte er.
Was sagen die Betroffenen?
Buhrow betonte, man werde trotz des klaren juristischen Siegs die laufende Diskussion um die Reform des öffentlich-rechtlichen Auftrags „konstruktiv begleiten und mitgestalten“. Diese fordert auch die Politik ein. Von einer „dringende Mahnung für eine Reform“ sprach FDP-Generalsekretär Volker Wissing. Unter anderem wird immer wieder die Zusammenlegung kleinerer Rundfunkhäuser gefordert. Bisher scheitert dies aber am Widerstand der betroffenen Bundesländer.