Polizeieinsätze auf Demos gefilmt und getwittert: 33-Jähriger verurteilt
Gegen einen 33-Jährigen ist ein Verfahren eingeleitet worden, da er zwei Polizeieinsätze gefilmt und veröffentlicht hat. Nachdem sich der Mann gegen eine Geldstrafe gewandt hatte, kam es am Mittwoch zum Prozess am Hamburger Amtsgericht.
Der Angeklagte hatte auf einer Demo am 15. November 2019 einen Polizeieinsatz auf der Reeperbahn gefilmt. Von der Demo selbst war auf dem Video, das beim Prozess gezeigt wurde, nicht viel zu sehen: Stattdessen waren die Polizeibeamten gut zu erkennen. Die Aufnahmen hatte der Beschuldigte auf seinem Twitter-Account öffentlich gemacht. „Dass ich Nahaufnahmen von den Polizisten gemacht hatte, ist mir nicht bewusst gewesen. Ich habe mir das Video im Nachhinein nicht mehr angeschaut“, äußerte sich der 33-Jährige sichtlich nervös vor Gericht.
Prozess in Hamburg: Mann filmte und twitterte Polizeieinsätze
Am 7. Februar 2020 wurde er von Polizisten in der Willy-Brandt-Straße aus einer weiteren Demo herausgezogen und als Beschuldigter belehrt. „Fünf Beamte haben mich umringt und nach meinem Ausweis gefragt. Ich wollte wissen, warum und habe aus Sorge mitgefilmt“, erklärte sich der 33-Jährige. Erst dann habe der Angeklagte erfahren, dass eine Strafanzeige gegen ihn vorlag. Das Video konnten seine Follower als Livestream auf Twitter mitverfolgen.
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Wie es sich mit dem Filmen bei Polizeieinsätzen verhält, darüber waren sich die Juristen vor Gericht nicht einig: Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte, die Beamten hätten in den Videos nicht als Privatperson gesprochen. Die Staatsanwältin sah das anders. „Jeder Beamte hat ein Interesse daran, dass keine Aussagen von ihm in falschen Kontexten veröffentlicht werden“, sagte sie und plädierte auf die zuvor festgelegte Geldstrafe.
Polizeieinsätze gefilmt: Angeklagter zu milder Strafe verurteilt
Der Angeklagte brachte zur Sprache, dass er sein Fotografie-Studium wegen Depressionen abgebrochen habe – diese seien durch das Strafverfahren ausgelöst worden. Das überzeugte den Richter offenbar. Für den Angeklagten gab es die mildeste Strafe: Verwarnung unter Strafvorbehalt. Für ihn werden 50 Tagessätze à 40 Euro nur dann fällig, wenn er sich innerhalb der Bewährungszeit von zwei Jahren erneut strafbar macht. Zu dem milden Urteil kam der Richter wegen des „offenen und selbstkritischen Auftretens“ des Beschuldigten.
Das Filmen von Polizeieinsätzen ist rechtlich gesehen ein komplexes Thema: Grundsätzlich ist das erlaubt. An die Grenzen stößt das Filmen aber dann, wenn das nicht öffentlich gesprochene Wort aufgezeichnet und veröffentlicht wird. Die Polizei kann in manchen Fällen außerdem anordnen, das Filmen oder Fotografieren einzustellen.