Berlin hält nicht viel von Hamburgs 2G-Modell
Kaum Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene – dafür aber der Ausschluss von Nicht-Geimpften von vielen Veranstaltungen: Das ist, kurz gesagt, das 2G-Modell, das der Hamburger Senat ab Samstag für Gastronomie und Veranstaltungsbranche möglich macht. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hält diese Option nicht für flächendeckend umsetzbar.
„So weit sind wir noch nicht in Berlin, ich sehe es auch nicht für die ganze Bundesebene“, sagte der Vorsitzende der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am Donnerstag im ZDF.
Für den öffentlichen Raum lasse sich die Regelung allein deswegen nicht umsetzen, weil dann Kinder und Jugendliche benachteiligt würden, so Müller im Interview mit dem „Morgenmagazin“. Gerade Familien mit kleinen Kindern, die sich noch gar nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, würden mit den Erleichterungen nur für Geimpfte und Genesene etwa von Veranstaltungen ausgeschlossen.
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„Ich glaube, dafür muss auch eine Regelung gefunden werden, wenn das in Hamburg oder anderen Regionen umgesetzt werden soll“, sagte Müller.
Berliner Bürgermeister Müller: „Hamburgs 2G-Modell nicht umsetzbar“
Tatsächlich sind im Hamburger 2G-Modell Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen – sie können sich noch nicht impfen lassen und dürfen daher 2G-Lokale und -Veranstaltungsorte besuchen.
Für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren gibt es ab Samstag eine sechswöchige Übergangsfrist, um sich den Covid-Schutz zu holen. Danach dürfen sie ohne Impfungen nicht mehr an 2G-Veranstaltungen teilnehmen.
Hamburger 2G-Modell für Geimpfte und Genesene: rechtliche Fragen noch offen
Letzteres hält auch Müller für eine gute Lösung, wie er im Interview sagte. Bei Jugendlichen und Erwachsenen, die bereits ein Impfangebot bekommen, dieses aber noch nicht angenommen hätten, sei die 2G-Regelung denkbar.
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Problematisch ist beim Hamburger 2G-Modell allerdings der Ausschluss von Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Und ob die Regelung überhaupt rechtlich haltbar ist, ist umstritten. Der Hamburger Senat bejaht das auf MOPO-Nachfrage jedoch. Ob die Regelungen rechtmäßig sind, wird sich wohl erst zeigen, wenn die ersten Klagen gegen das neue Modell vor Gericht verhandelt werden. (mp)