Richterin Jessica Koerner sieht die Schuld des 29-Jährigen, der seine Freundin und seine Mutter umbrachte, auch beim Cannabis-Konsum.
  • Richterin Jessica Koerner sieht die Schuld des 29-Jährigen, der seine Freundin und seine Mutter umbrachte, auch beim Cannabis-Konsum.
  • Foto: picture alliance/dpa | Axel Heimken

Mann tötet Mutter und Freundin – Richterin: Cannabis war schuld!

Lebenslage Unterbringung in der Psychiatrie – so lautet das Urteil für den 29-Jährigen, der im Februar seine Freundin und seine Mutter im Bramfeld ermordete. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie, Richterin Jessica Koerner ist sich sicher: Die Erkrankung wurde vor allem vom jahrelangen Cannabiskonsum des Täters verschlimmert oder ausgelöst. Was ist dran an dem Zusammenhang zwischen Kiffen und Schizophrenie? 

Der 29-Jährige habe seine Freundin und Mutter heimtückisch getötet, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner. Er leide jedoch an einer paranoiden Schizophrenie und habe im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Durch jahrelangen Konsum von Cannabis und Kokain sei der Mann psychisch schwerst erkrankt und stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Forderungen von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretern. Der 29-Jährige und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Damit wurde es rechtskräftig.

Doppelmord im Schizophrenie-Wahn: Ist Cannabis schuld?

Nach Überzeugung der Strafkammer erwürgte der Deutsche am Abend des 5. Februar 2021 seine 24-jährige Lebensgefährtin, als diese ein Bad nehmen wollte. Zudem stach er ihr mit einem Messer in den Hals. Anschließend zerteilte er ihren Leichnam. In seinem Wahn habe er geglaubt, sie wolle ihn umbringen, erklärte die Richterin. Nach dem ersten Mord habe er befürchtet, seine Mutter wolle ihn erschießen. Als die 53-Jährige ihn am Nachmittag des 7. Februar besuchen wollte, habe er sie mit 63 Messerstichen und Schnitten tödlich verletzt. Die Leichen fanden die Ermittler in der Wohnung des Mannes.

Ermittler der Spurensicherung kommen im Februar 2021 im Stadtteil Bramfeld aus einem Mehrfamilienhaus. Dort soll der 29-Jährige seine Mutter und seine Freundin umgebracht haben. picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt
Ermittler der Spurensicherung kommen im Februar 2021 im Stadtteil Bramfeld aus einem Mehrfamilienhaus. Dort soll der 29-Jährige seine Mutter und seine Freundin umgebracht haben.
Ermittler der Spurensicherung kommen im Februar 2021 im Stadtteil Bramfeld aus einem Mehrfamilienhaus. Dort soll der 29-Jährige seine Mutter und seine Freundin umgebracht haben.

Der 29-Jährige sei vor den Taten nie gewalttätig gewesen. Freunde und Bekannte hätten ihn als freundlich beschrieben. Die ersten Symptome seiner psychischen Erkrankung seien ein Jahr zuvor aufgetreten. Er habe befürchtet, verfolgt und getötet zu werden. Sein Vater wolle ihn umbringen, um ihn als Erbe aus dem Weg zu räumen.

Auslöser für den Mord an seiner Freundin sei eine angebliche Äußerung von ihr gewesen, erklärte die Richterin. Die 24-Jährige habe ihm gesagt, sie wolle sich eine Schwarze Witwe tätowieren lassen. Das habe er später einem psychiatrischen Sachverständigen berichtet. Er sei in ihrem Arm aufgewacht und habe geglaubt, sie wolle ihm das Genick brechen. Da habe er ihr zuvorkommen wollen.

Die ersten Symptome der psychischen Erkrankung des Täters traten etwa ein Jahr zuvor auf

Koerner und die Nebenklagevertreterin der Eltern der ermordeten jungen Frau warnten eindringlich vor der Verharmlosung von Cannabis und Kokain. Diese Drogen könnten bei Menschen mit einer bestimmten genetischen Disposition Schizophrenie und Wahnvorstellungen auslösen. „Leider scheint diese Erkenntnis in der Öffentlichkeit kaum verbreitet zu sein“, so die Richterin.

Richterin: „Cannabis kann bei manchen Menschen Wahnvorstellungen auslösen“

Doch diese Fälle nähmen zu. Für die Strafkammer sei es bereits der dritte Fall dieser Art innerhalb kurzer Zeit, und der zweite, bei dem der Angeklagte die eigene Mutter getötet habe. Um auf die Gefahren der angeblich harmlosen Droge Cannabis hinzuweisen, war die Öffentlichkeit vom Prozess nicht ausgeschlossen worden, obwohl das bei Sicherungsverfahren üblich ist.​ (mp/dpa)

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