Der Angeklagte Ende Juni im Gerichtssaal in Lüneburg.
  • Der Angeklagte Ende Juni im Gerichtssaal in Lüneburg.
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Mord mit 40 Messerstichen! Richter: „Unbedingter Vernichtungswille“

Ein 19-Jähriger tötet seine Freundin mit 40 Messerstichen. Das Lüneburger Landgericht befindet den jungen Mann nach Erwachsenenstrafrecht des Mordes für schuldig. Ein Verbrechen, das sogar Richter und Staatsanwaltschaft betroffen macht.

Monatliche Geschenke zum Kennenlerntag, 88.000 Handy-Nachrichten ohne handfesten Streit in nicht einmal eineinhalb Jahren – wie aus heiterem Himmel passiert in einer kalten Januarnacht in einem Auto in Lüneburg ein grausames Verbrechen an einer Abiturientin. Eine plausibles Motiv, warum der 19 Jahre alte Freund 40 Mal teilweise tief mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser auf seine gleichaltrige Freundin einstach, findet auch das Gericht nicht. Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte den Angeklagten am Donnerstag nach dem Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes zu zwölfeinhalb Jahren Haft (AZ: 31 KLs 1501 Js). Sie sieht keine niedrigen Beweggründe, befindet aber auf Heimtücke.

Richter: „Unbedingter Vernichtungswille“

Das Strafmaß entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die nicht auf lebenslang plädierte, weil er noch Heranwachsender sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann innerhalb einer Woche eingelegt werden. Der Täter muss für die Gerichtskosten und die Ausgaben der Nebenklage aufkommen.

„Eine Affekttat schließen wir aus“, sagt der Vorsitzende Richter Volker König in seiner einstündigen Urteilsverkündung. Er habe Reue gezeigt und ein schriftliches Geständnis vorgelegt, schwer ins Gewicht falle aber der „unbedingte Vernichtungswille“.

Es bleibt die Frage nach dem Warum

Die Tat bewegt die Hansestadt, an vielen Prozesstagen müssen Zuschauer abgewiesen werden, unter ihnen Mitschülerinnen des Opfers. Zur Urteilsverkündung kommen Freunde in Shirts mit der Aufschrift: „Liebe Jana – wir vermissen Dich.“ Sie alle – besonders die Familie – erhoffen sich eine Antwort auf das Warum. Und bekommen keine.


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Angeblich soll die Gymnasiastin ihren Partner urplötzlich mit Vorwürfen überhäuft haben, auch in Bezug auf ihr Liebesleben, hieß es in dem vom Anwalt verlesenen Geständnis. Dies entspreche aber gar nicht ihrem Wesen nach ständiger Harmonie, sagen Zeugen. „Eine schwere Provokation ist ebenso wie eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten auszuschließen“, betont Richter König.

Der Mann mit den zwei Gesichtern

Ein psychiatrischer Gutachter beurteilt das Verbrechen nicht als Affekthandlung. Dagegen spreche, dass der Täter die Spuren verwischen wollte, ihr tiefe Schnitte am Handgelenk zufügte, die auf Suizid schließen lassen sollten und später eine Sprachnachricht auf ihrem Handy hinterließ.

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Der junge Mann habe zwei Gesichter, nach außen freundlich und großzügig, dann wieder aufbrausend und berechnend. Er habe eine narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung – ein gestörtes Selbstwertgefühl und die Suche nach Zuwendung seien typisch, befindet der Gutachter. Es habe viele Lügen, überzogene Konten und Diebstahl gegeben, kommt zudem heraus.

Mord mit Küchenmesser: Vater findet Tochter

Die Nebenklage sah Heimtücke und niedrige Beweggründe bei der brutalen Tat mit einem Küchenmesser. Wegen einer besonderen Schwere der Schuld plädierten die Vertreter der Familie auf lebenslang. Das Urteil bewerten sie aber als sehr ausgewogen. „Das kann für die Familie hoffentlich ein Schlusspunkt sein“, sagt Anwalt Steffen Hörning. Die Kammer sei sehr behutsam vorgegangen.

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Der Vater des Opfers, der seine Tochter nachts fand, weil sie von ihrem Job in einem Lokal nicht nach Hause gekommen war, bricht im Gerichtssaal immer wieder in Tränen aus. Richter König gibt dem Täter, der mit gesenktem Kopf dasitzt, mit auf den Weg, die Tat aufzuarbeiten und eines Tages der Familie, in der er wie ein Sohn behandelt wurde, das Warum zu erklären. (dpa/mp)

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