Ahmad H. vor dem Amtsgericht St. Georg
  • Ahmad H. muss drei Jahre ins Gefängnis.
  • Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt

Hochschwangere verprügelt: Landgericht verkürzt Haftzeit

Der Angeklagte im neu aufgerollten Prozess wegen gemeinschaftlichen versuchten Schwangerschaftsabbruchs und gefährlicher Körperverletzung bricht sein Schweigen und gibt die Beteiligung an der zweiten Attacke zu. Der 26-jährige Angeklagte erklärt, die Schläge in den Unterleib gegen seine schwangere Freundin waren ungewollt, er wollte die junge Frau lediglich erschrecken. Am Dienstag verringerte das Landgericht das Strafmaß leicht.

Der Angeklagte vor dem Landgericht Hamburg hat sein Schweigen gebrochen und hat sowohl seine Beteiligung an einer Tat zugegeben sowie einen Teil der Vorwürfe bestritten. „Ich habe nichts mit dem ersten Fall zu tun“, sagte der Angeklagte am Dienstag vor Gericht. „Ich wollte das Kind. (…) Ich wollte sie heiraten“, sagte der Syrer weiter.

Zwei Überfälle gegen 17 Jahre alte schwangere Frau

Der Mann soll versucht haben, mit zwei arrangierten Überfällen im Oktober 2019 und April 2020 auf seine damals 17 Jahre alte schwangere Freundin das noch ungeborene gemeinsame Kind zu töten. Ein Komplize soll dabei nach vorheriger Absprache die Frau in einem Park nachts geschlagen und mehrfach gegen den Bauch getreten haben. Bei dem ersten Angriff war die junge Frau in der neunten Woche schwanger, beim zweiten im achten Monat. Der gemeinsame Sohn des Paars kam einen Tag nach dem zweiten Angriff per Notkaiserschnitt auf die Welt – augenscheinlich ohne bleibende Schäden.


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Eine Beteiligung an der zweiten Attacke gab der Angeklagte dagegen vollumfänglich zu. Er habe seine Freundin jedoch lediglich erschrecken wollen, beteuerte er. Kurz zuvor habe er herausbekommen, dass sie ihn mit seinem besten Freund betrogen haben soll. Dafür habe er sie bestrafen wollen. Schläge in den Unterleib habe er dabei nicht gewollt, das bedauere er. Ich war nicht so bescheuert, sie zu schwängern und es danach abzutreiben. Ich wollte von ihr nicht nur ein Kind, sondern viele Kinder.

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Hamburger Landgericht verkürzt Haftzeit um drei Monate

Der Angeklagte war im Juni vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Das Landgericht sprach ebenfalls eine mehrjährige Haftstrafe aus, verkürzte die Dauer aber leicht auf drei Jahre. „Was sprach gegen Sie? Auf jeden Fall diese Art der Taten, die niederträchtig und gemein gewesen sind“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Zuvor hatte der Angeklagte die Berufung auf Anraten der Kammer nur auf das Strafmaß beschränkt. Das ist gleichbedeutend mit einem Geständnis.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jw)

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