Maskenpflicht Corona Schule
  • Die Maskenpflicht in Schulen ist gerechtfertigt, urteilte ein Lüneburger Gericht – auch für Grundschulkinder.
  • Foto: dpa-Zentralbild | Jens Büttner

Gericht im Norden urteilt: Fällt die Maskenpflicht an Schulen?

Seit etwas mehr als zwei Wochen läuft das neue Schuljahr in Niedersachsen schon. Für die Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Schulen. Ist das gerechtfertigt? Mit dieser Frage hat sich ein Gericht jetzt befasst.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die derzeit geltende Maskenpflicht in Schulgebäuden in Niedersachsen bestätigt. Eine Ausnahme sei derzeit auch nicht für Grundschüler geboten, teilte das Gericht nach einem entsprechenden Beschluss am Donnerstag mit.

Lüneburg: Eltern klagen gegen Maskenpflicht in Schulen

Eltern hatten im Namen ihrer Kinder gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen geklagt. Ihrer Ansicht nach ist diese vor allem für Grundschüler unverhältnismäßig. Das Gericht folgte der Argumentation der Eltern nicht.


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Zwar könne das längere Tragen einer Maske bei Kindern zu kurzfristigen Symptomen wie Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen führen. Schwere gesundheitliche Schäden seien aber nicht belegt. Der Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems rechtfertige zurzeit noch die generelle Maskenpflicht in Schulgebäuden.

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Sobald aber eine Überlastung nicht mehr zu befürchten sei – etwa bei einer höheren Impfquote –, müsse die Maskenpflicht zumindest für jüngere Kinder aufgehoben werden. Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig.

Seit Ende der Sommerferien müssen alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen wieder zur Schule gehen. Sie müssen auch im Unterricht eine Maske tragen. (dpa/mp)

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