Corona-Prozess: War Österreichs Kanzler Kurz schuld am Ischgl-Ausbruch?
Ischgl genoss den Ruf einer Après-Ski-Hochburg. Voriges Jahr wandelte der Ort sich zum Covid-Hotspot, Urlauber kehrten in Scharen infiziert nach Hause zurück. Nun muss ein Gericht die Frage klären, ob der Staat für die gehäuften Infektionen verantwortlich ist.
Die Ausbreitung des Coronavirus im Tiroler Skiort Ischgl und die teils tödlichen Folgen für Touristen werden am Freitag erstmals von einem Gericht behandelt. Der Prozess soll klären, inwieweit Österreichs Regierung unter Kanzler Sebastian Kurz sowie untergeordnete Behörden dafür verantwortlich sind, dass sich Tausende Urlauber mit dem Coronavirus tödlich oder lebensbedrohlich ansteckten. Den Anfang machen die Witwe und der Sohn eines an Covid-19 gestorbenen Österreichers, der sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll – sie fordern rund 100.000 Euro Schadenersatz.
Corona-Ausbruch in Ischgl: Sind die Behörden schuld?
Zum Prozessauftakt wurde aber deutlich: Einfach wird das Ganze nicht. Der österreichische Staat lehnte eine einvernehmliche Lösung und Vergleichsverhandlungen ab. Die Republik vertritt die Auffassung, dass Regierung und Behörden mit dem damaligem Wissen über das Virus richtig handelten und die Klage deshalb grundlos ist.
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Ischgl gilt als Beispiel für eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus, seit der Ski- und Partyort im März 2020 wegen steigender Fallzahlen geschlossen wurde und Tausende Touristen – darunter viele Deutsche – plötzlich abreisen mussten. Aus Sicht der Kläger trug die von den Behörden schlecht organisierte Evakuierung zu einem Chaos mit weiteren Infektionen bei, die dann von Rückkehrern in viele Länder weitergetragen wurden.
Verbraucherschutzverein: Bis zu 3000 Ansprüche könnten gestellt werden
Bei dem Gerichtstermin am Freitag sollte zunächst geklärt werden, in welchen Punkten Kläger und Republik bei der Sicht auf die Ereignisse Anfang 2020 übereinstimmen. Ende September und Anfang Oktober wird das Gericht einige andere Klagen verhandeln, die auch vom österreichischen Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt werden.
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Bei dem Gericht sind bislang 15 Klagen zu Ischgl eingegangen. Laut VSV könnten bis zu 3000 Ansprüche an die Republik gestellt werden. (alp/dpa)