Polizistin schrieb Liebesbriefe an Attentäter von Halle
Eine Polizistin aus Sachsen-Anhalt ist beurlaubt worden, weil sie die Nähe des Synagogen-Attentäters von Halle, Stephan B., gesucht hat. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Demnach sind die Sicherheitsbehörden alarmiert: Die Polizistin soll per Brief romantische Gefühle gegenüber dem rechtsextremen Attentäter ausgedrückt haben.
Nicht nur das: Zudem soll die Anfang-Zwanzigjährige eine Neigung zu rechtsextremen Verschwörungstheorien offenbart haben. Gegen die Polizistin aus dem Bereich der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau läuft eine interne Ermittlung: Die Kollegen sollen klären, inwiefern die Frau gegen Beamtenrecht verstoßen hat.
Die Polizistin soll selbst den Briefkontakt zu dem 29-jährigen Rechtsextremisten gesucht haben. Laut MZ-Recherchen sehen Sicherheitsexperten in dem Fall Ansätze einer seltenen sexuellen Neigung: dem „Bonnie-und-Clyde-Syndrom“, in der Medizin als Hybristophilie bezeichnet. Betroffene fühlen sich zu Kriminellen hingezogen, insbesondere zu Gewalttätern und Mördern.
Polizistin offenbarte antisemitische Ansichten
Brisant: Die Polizistin soll in einem Brief an den Attentäter angedeutet haben, dass sie an ein jüdisches Machtmonopol glaube. Ob die Polizistin rechtsextreme Ansichten teilt, soll nun überprüft werden. Dass der Fall ans Licht kam, soll auf interne Hinweise von aufmerksamen Kollegen zurückgehen. Nach MZ-Recherchen erhielt Stephan B. in der Haft außerdem Post von polizeibekannten Rechtsextremisten.
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Der Häftling hatte vor zwei Jahren einen der schwersten rechtsextremen Anschläge in der Geschichte der Bundesrepublik verübt. Am 9. Oktober 2019 hatte er versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und betende Juden zu erschießen. Für seine Tat wählte der Neonazi aus Mansfeld-Südharz den höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur. Während des Angriffs befanden sich rund 50 Gläubige im Gotteshaus.
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Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und Ladehemmungen der Selbstbauwaffen, die Stephan B. für die Morde konstruiert hatte. Infolge des gescheiterten Anschlags hatte B. zwei Menschen in der Stadt erschossen. Auf der Anklagebank hatte sich der Neonazi zu seinem Judenhass bekannt – er habe weitere Extremisten zu Anschlägen motivieren wollen. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte B. Ende 2020 zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung. Ein Gutachter diagnostizierte bei B. eine Persönlichkeitsstörung.(dpa/miri)