Wunsch der Anwohner erfüllt: Hier gibt’s drei neue Parkzonen
Immer mehr Parkzonen für Hamburg: Ab dem 16. November führt der Landesbetrieb Verkehr (LBV) drei solche Gebiete in St. Georg und Hammerbrook ein. Zuvor hatten sich rund 84 Prozent der befragten Anwohner dafür ausgesprochen.
Im Detail geht es um die Lange Reihe und den Steindamm in St. Georg sowie das Münzviertel in Hammerbrook. Hintergrund ist laut dem LBV die schwierige und herausfordernde Parksituation des Stadtteils und die zunehmenden Verdrängungseffekte aus den nahegelegenen Anwohnerparkzonen.
Hamburg: Drei neue Bewohnerparkzonen ab November
„Durch Fremdparker wurde Bewohnerinnen und Bewohnern das Parken deutlich erschwert. Parksuchverkehr und Falschparker sorgten zudem für eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden“, heißt es in der Pressemitteilung des LBV. Sowohl eine Kennzeichenerhebung als auch die Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner hätte die angespannte Parksituation besonders tagsüber bestätigt. 84 Prozent sprachen sich demnach für die Einrichtung der Parkzonen aus.
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Martin Bill, Staatsrat der Verkehrsbehörde, ist überzeugt, dass der Erfolg „sich herumgesprochen“ hat. „Das Bewohnerparken erhöht die Lebensqualität für die Menschen in Hamburg, denn es erleichtert den Anwohnenden die Parkplatzsuche und verringert den Parksuchverkehr.“
Bewohnerparken in Hamburg: Ausweise beantragen
Anwohner können ab dem 5. Oktober ihre Parkausweise online oder direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer innerhalb der Zonen ausgeschlossen. Das Parken bleibt auch für Nicht-Anwohner gegen Gebühr möglich. Neben den Bewohnerparkausweisen gibt es auch für Besuch von Anwohnern die Möglichkeit, entsprechende Ausweise für 2,50 Euro pro Tag online zu beantragen.
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Im Umfeld des Hauptbahnhofs, der Langen Reihe, Holzdamm, Steindamm, bestimmten Abschnitten der Adenauerallee, der Spaldingstraße und der Nordkanalstraße sind nur Kurzzeitparkende erlaubt – das bevorrechtigte Parken für Bewohner ist dort mit Hinblick auf die Ladengeschäfte nicht möglich, es gilt eine Höchstparkdauer von drei Stunden.
Bewohnerparken: Ausnahmen für Gewerbetreibende
In der Bankstraße und im Westphalensweg ist ebenfalls nur das Parken gegen Gebühr, bei einer verlängerten Höchstparkdauer, möglich. Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Dies ist auch online möglich. (aba)