Lunacy, Hamburger Berg
  • Im Lunacy auf dem Hamburger Berg wurde wieder ausgelassen gefeiert.
  • Foto: Kaefert

2G-Modell in Hamburg: Die Masken fielen während Westernhagens „Freiheit“

Tanzen im vollen Club, ohne Maske und Abstand: In Hamburgs Ausgehvierteln ist das seit der Nacht von Freitag auf Samstag wieder möglich. Clubs und Bars, die eine 2G-Option nutzen, können maximal viele Geimpfte und Genesene reinlassen. Das Partyleben auf dem Kiez pulsierte.

„Jeder einzelne Schuppen war voll“, berichtet eine MOPO-Reporterin, die auf dem Hamburger Berg (St. Pauli) unterwegs war. In den Clubs und Kneipen mit 2G-Modell hätten die Menschen ab Mitternacht wieder gefeiert wie 2019. Keine Masken, kein Abstand, alle lachten, tranken und tanzten zusammen. „Teilweise sind die Leute vor den Lokalen stehen geblieben und haben durch die Fenster geschaut, weil sie dieses Bild einfach nicht mehr gewohnt waren.“

2G-Option: Ein Stück Normalität auf dem Kiez

Medienberichten zufolge wurde der Kiez völlig überrannt. Auf der Facebook-Seite des Clubs „Frieda B.“ war am Samstag zu sehen, wie die Tanzenden mit einem Countdown feierten und sich dann gemeinsam um 0 Uhr die Masken abrissen. Dazu ertönte das Lied „Freiheit“ von Sänger Marius Müller-Westernhagen.

Posted by Frieda B. on Friday, September 24, 2021

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Die Polizei teilte auf Nachfrage der MOPO mit, dass es jedoch keine besonderen Vorkommnisse gegeben habe. „In den frequentierten Bereichen, wie Schanze und Kiez wird es wieder voller. Es entwickelt sich in Richtung einer Normalität“, so ein Sprecher. Nicht nur in Clubs und Bars gibt es im Rahmen der 2G-Option mehr Freiheiten. Restaurants, Kultur- und Sporteinrichtungen können mit diesem Modell ebenfalls die maximale Auslastung nutzen und die Maskenpflicht abschaffen.

Märkte, Tests und Luftfilter: Neue Regeln in Hamburg

Ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren dürfen bis auf Weiteres an 2G-Veranstaltungen teilnehmen. Der Hamburger Senat hatte am Freitag eine entsprechende Verordnung erlassen. Auf Wochenmärkten entfällt zudem die Maskenpflicht für Verkäufer. Für Kunden gilt sie aber wie in Supermärkten weiter.


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Außerdem können negative Corona-Test-Bescheinigungen vom Arbeitgeber von Ungeimpften nur noch für berufliche Zwecke verwendet werden, also beispielsweise nicht mehr für einen Besuch im Kino. Bei Sportveranstaltungen müssen die Besucherströme an den Ein- und Ausgängen entzerrt werden. Finden die Veranstaltungen in Innenräumen statt, müssen Luftfilteranlagen vorhanden sein.

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