Radlerin in Hamburg attackiert und beleidigt: Strafe für Autofahrerin steht fest
Dieser Streit endete vor Gericht: Eine 33-jährige Autofahrerin wurde am Dienstag unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil sie auf eine Radfahrerin (25) losgegangen war. Die hatte sich über deren Parkweise aufgeregt.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Frauen am 5. Februar dieses Jahres an der Osterstraße aufeinandergetroffen sein. Zunächst kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden, weil die Radfahrerin die Frau auf ihre behindernde Parkweise ansprach.
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Schließlich soll die Angeklagte der Radfahrerin mehrfach die Autotür gegen die Beine geschlagen und sie als „Missgeburt“ bezeichnet haben. Die 25-Jährige erlitt Prellungen und Hämatome.
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Wie das Hanseatische Oberlandesgericht mitteilte, wurde die Autofahrerin wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Zudem wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen, die sie frühestens in einem Jahr wiedererlangen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jek)