Wasserstreit Lüneburger Heide Hamburg
  • Wasser fließt durch eine ehemalige Mühlenanlage in der Lüneburger Heide. Von dort bekommt Hamburg auch weiterhin Trinkwasser. (Archivbild)
  • Foto: dpa | Philipp Schulze

Gräbt Hamburg der Heide das Wasser ab? Gericht fällt Urteil

Bis zu 16,1 Millionen Kubikmeter Grundwasser darf Hamburg pro Jahr aus dem Landkreis Harburg fördern. Doch die Hamburger Wasserwerke wollen mehr, der steigende Trinkwasserbedarf mache das „zwingend erforderlich“. Das Verwaltungsgericht Lüneburg beschäftigte sich seit Mittwoch mit sechs Klagen, die sich gegen die Hamburger Pläne richteten.

Die Belieferung der Stadt Hamburg mit Wasser aus der Heide ist rechtens, urteilte das Gericht am Montag. Alle sechs Klagen, die eine Erlaubnis des Landkreises Harburg betrafen, wonach der Stadtstaat für einen Zeitraum von 30 Jahren Grundwasser aus der Lüneburger Heide entnehmen kann, wiesen die Richter ab.

Mehr Wasser für Hamburg? Lüneburger Gericht urteilt

Das Wasser aus der Heide deckt etwa 12 bis 13 Prozent des Hamburger Bedarfs. Bei den Klagen ging es um die ökologischen Folgen und die Frage, ob die Hansestadt zu viel oder sogar zu wenig Grundwasser bekommt. Die Hamburger Wasserwerke wenden sich in dem Verfahren gegen die 2019 für 30 Jahre erteilte sogenannte gehobene Erlaubnis im Landkreis Harburg und möchten eine Bewilligung erreichen, die schwieriger zu widerrufen ist.

Der neue Antrag beläuft sich auf eine maximale Jahresmenge von 18,4 Millionen Kubikmetern. Der Kreis Harburg genehmigte eine durchschnittliche jährliche Wasserentnahme von 16,1 Millionen Kubikmetern. Derzeit sind 32 Brunnen dafür aktiv, weitere fünf möchte Hamburg Wasser bei Schierhorn in der Nordheide in Betrieb nehmen.

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Die Kammer kam unter anderem aufgrund der Gutachten zu dem Ergebnis, dass die erteilte Erlaubnis nicht zu beanstanden sei. Es sei mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, dass bestehende Schutzgebiete wie die Lüneburger Heide und die im Entnahmegebiet liegenden Gewässer beeinträchtigt würden, hieß es.

Auch eine Klage der Hamburger Wasserwerke wurde abgewiesen. Der Landkreis Harburg müsse in der Lage sein, die Einwilligung bei Rechtsänderungen oder bei unvorhersehbaren Entwicklungen wegen des Klimawandels wieder zurücknehmen zu können.

Wasser-Mengenbegrenzung für Hamburg ist rechtens

Auch die Mengenbegrenzung sei nicht zu beanstanden, unter anderem auch deshalb, weil auch die Gutachter von Hamburg Wasser von einem regelmäßigen Bedarf von 16,1 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr ausgegangen seien. Der Wasserbedarf dürfte nur bis 2025 steigen und danach wieder sinken. Die Hamburger Wasserwerke können sich nun an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wenden. (dpa/fbo)

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