Hamburgs Datenschützer mahnt: Neue HVV-App verrät viel über Fahrgäste
„Erst fahren, dann zahlen!“ – Zusammen mit der Hochbahn hat der HVV am Donnerstag das neue Ticket-System „hvv any“ vorgestellt, das alle Umstiege und Fahrten automatisch erfasst und dann das günstigste Ticket berechnet. Die MOPO hat beim Hamburger Datenschutzbeauftragten nachgefragt: Welche Rückschlüsse auf das Leben der Fahrgäste könnten mithilfe der erhobenen Informationen gezogen werden?
Der Fahrgast muss sich vor Fahrtbeginn einchecken, den Rest erledigt die App: Umstiege werden laut HVV automatisch registriert und der Nutzer fünf bis zehn Minuten nach Verlassen der Haltestelle ausgecheckt. Letzteres ist aber auch manuell möglich.
Hamburg: Ist die neue HVV-App ein Daten-Risiko?
Möglich ist das durch sogenannte Beacons. Dabei handelt es sich um Sender, die als Markierungspunkte dienen und vom Smartphone erkannt werden können. Derzeit sind bereits 2700 Fahrzeuge, über 50 Stationen und alle Fähren damit ausgerüstet.
Am nächsten Morgen erhält der Fahrgast dann per Mail seine Rechnung für die Fahrten am Vortag. Dabei berechnet die App im Gesamtpaket die günstigste Fahrkarte. „Um das zu ermöglichen, werden Bewegungsdaten der Nutzer:innen verarbeitet“, erklärt Ulrich Kühn, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz. „Dazu gehören auch die empfangenen Bluetooth-Signale von den Beacons.“
Hamburg: Das passiert mit den Daten bei der HVV-App
Die Hochbahn weist auf MOPO-Anfrage darauf hin, dass die Daten ausschließlich für die korrekte Abwicklung der Ticket-Erstellung sowie tägliche Fahrpreisabrechnung verwendet werden. „Sie werden weder dauerhaft gespeichert, noch mit Dritten geteilt“, so Sprecherin Constanze Dinse. Außerdem kommt hinzu: Die Kunden werden über die Erfassung ihrer Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung informiert und müssen einwilligen.
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Dennoch spricht Datenschützer Kühn einige mahnende Worte: „Die Nutzer:innen dieses Tarifmodells sollten sich bewusst sein, dass die durch die App erfassten Daten geeignet wären, ein Bewegungsprofil zu erstellen.“ Was bedeutet das? „Aus der Gesamtschau besuchter Orte können umfassende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit der Fahrgäste gezogen werden“, so Kühn. „Diese gehen weit über Wohnort, Arbeitsstätte und Freizeitaktivitäten hinaus.“
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Datenschutzbeauftragter spricht mahnende Worte
So ermögliche die Kombination mit den Bewegungsdaten anderer Fahrgäste wiederum Rückschlüsse darauf, wer gemeinsame Fahrten unternehme. „Aus den Uhrzeit der Fahrten lässt sich nicht nur die Tagesstruktur, sondern auch die Teilnahme an Veranstaltungen oder Demos ableiten“, erklärt der Datenschutzbeauftragte. Er betont, dass derartige Auswertungen weder von der Hochbahn noch vom HVV beabsichtigt seien. „Trotzdem sollten die Verbraucher:innen sich des potenziellen Missbrauchsrisikos bewusst sein, falls die Daten in falsche Hände geraten.“