Nach Rassismuseklat: Drittligaprofi vermutet Verschwörung
Nachdem Dennis Erdmann, Profi des 1. FC Saarbrücken, wegen rassistischer Äußerungen gegen Magdeburgs Sirlord Conteh ursprünglich vom Sportgericht für acht Wochen gesperrt war, meldete dieser sich am Sonntagabend erstmals persönlich zu Wort.
Unter einem Post auf Instagram erläuterte er mehrere Vorfälle, die seit dem ersten Urteil passiert seien. So habe er beispielsweise Briefe und Pakete bekommen, auch im Internet sei er mit negativen Nachrichten überhäuft worden. „Es war die Hölle abends einzuschlafen und morgens aufzuwachen. Ich hatte das Gefühl von Leere in mir, von Hilflosigkeit.“ schrieb er unter seinem Beitrag. Im Laufe des ausführlichen Textes spekuliert er, er sei Opfer eines Komplotts der anschuldigenden Spieler Atik und Condé geworden. So sollen weder die Spieler bzw. der 1. FC Magdeburg noch der DFB seine Äußerungen vor dem Sportgericht haben beweisen können.
Belege für seine Komplott-Behauptungen liefert Erdmann hingegen nicht. Einzig die Aussage eines saarländischen Schiedsrichters teilt die Vermutung. Gegenüber der „Bild“ sagte Kai Uwe Kinne, er wolle beim Magdeburger Abschlusstraining vor dem Spiel gehört haben, wie die Spieler Baris Atik und Amara Condé sich dazu verabredet hätten, Erdmann im Spiel verletzen zu wollen. Das DFB-Sportgericht bewertete den Fall aber anders, auch wenn es die Strafe für Erdmann nach eingelegter Berufung reduzierte.
Acht Wochen Sperre und Geldstrafe – DFB-Sportgericht verurteilt Erdmanns Aussagen
Die Causa Erdmann: Eigentlich war der Mittwochabend (25. August) ein erfolgreicher Tag für den 1. FC Saarbrücken – zumindest sportlich gesehen. Im Topspiel gegen den 1. FC Magdeburg konnten sich die Saarländer mit 2:1 durchsetzen. Überschattet wurde die Partie aber von eben jenem Rassismuseklat. Den Berichten mehrerer Magdeburger Profis zufolge soll Erdmann im Laufe des Spiels rassistische Äußerungen getätigt haben. „Das war der Wahnsinn, da kamen Sprüche wie ‚Sag deinen Eltern, die sollen wieder zurückpaddeln.’ Das N‑Wort hast du permanent gehört und immer war eine dreckige Lache dabei“, äußerte Amara Condé gegenüber der „Bild“. Gleich mehrere Teamkollegen stützten Condés Aussagen.
„Ich habe lediglich gesagt, halte die Klappe und spiele weiter Fußball. Der Schiedsrichter stand direkt daneben.“ – so schilderte Erdmann selber die Situation nach dem Spiel. Der Schiedsrichter, auf dessen Unterstützung Erdmann damals hoffte, hatte nach eigenen Angaben nichts von der Situation mitbekommen und konnte somit zur Klärung des Konflikts auch nicht beitragen.
Es standen sich also zwei Aussagen gegenüber, die unterschiedlicheren Inhalts kaum sein könnten. Nachdem das DFB-Sportgericht eingeschaltet wurde und dieses eigene Befragungen durchführte, kam es im September zu dem Schluss, dass Erdmanns rassistische Beleidigungen tatsächlich stattgefunden hatten. Erdmann wurde daraufhin wegen bewiesener rassistischer Äußerungen für acht Wochen gesperrt. Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro angeordnet. „Das Sportgericht ist im Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Spieler sinngemäß folgende Äußerungen in Richtung des Magdeburger Profis Sirlord Conteh gemacht hat: Er soll mit seinen Eltern in die Heimat paddeln“, erklärte Stephan Oberholz damals, stellvertretender Vorsitz des Sportgerichts.
„Missverständnis“ – Erdmann gibt Tatbestand vor Berufungsverhandlung juristisch zu
Erdmann wollte dieses Urteil nicht hinnehmen und sah sich als Opfer einer Kampagne. Als es am letzten Mittwoch, den 13. Oktober, zur Berufungsverhandlung kam, ließ Erdmann von seinem Anwalt ausrichten, es sei möglicherweise „angesichts des hektischen Spielgeschehens zu Missverständnissen“ gekommen. Sofern dies der Fall sein sollte, tue es ihm leid. Juristisch wurde diese Aussage als Geständnis Erdmanns aufgefasst, wodurch es in der anschließenden Verhandlung nicht mehr um den Tatbestand an sich, sondern lediglich das Ausmaß der Strafe ging.
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Als Ergebnis der erneuten Verhandlung wurde das Strafmaß reduziert, sodass der Profi am Wochenende erstmals wieder spielen durfte – zwei Spieltage früher als zuvor angeordnet. Zudem wurde seine Geldstrafe aufgehoben.