Angeklagter vor Gericht
  • Der wegen Mordes durch Unterlassen angeklagte Mann steht vor Prozessbeginn im Gerichtssaal.
  • Foto: Sven Hoppe/ dpa

Elektriker kastriert mehrere Männer – einer stirbt

Der Fall klingt so skurril wie schaurig: Mehrere Männer suchen im Internet nach jemandem, der ihnen die Hoden entfernt. Bei einem Oberbayern werden sie fündig. Der Elektriker setzt das Skalpell an, mit teils entsetzlichen Folgen. Nach einem Todesfall steht er nun vor Gericht.

Er hat mehrere Männer auf deren eigenen Wunsch hin kastriert – einer starb. Jetzt steht ein 66-Jähriger aus Oberbayern vor Gericht. Wegen des Todesfalls muss er sich vor dem Landgericht München II nicht nur wegen Körperverletzung, sondern unter anderem auch wegen Mordes durch Unterlassen verantworten.

Den Kastrationswilligen gegenüber hatte sich der Elektriker meist als Rettungsassistent, aber auch als Crew-Mitglied eines Rettungshubschraubers oder als Angestellter in einem Krankenhaus ausgegeben. Der Angeklagte hatte vorher schon aus Geldnot im Internet sadistische Sexualpraktiken angeboten.

Angeklagter kastrierte Männer in seiner Wohnung

Im Juli 2018 sagte er einem Forums-Nutzer zu, ihm den Wunsch nach einer Entfernung seiner Hoden zu erfüllen. Es blieb nicht die einzige „Operation“ dieser Art: Die Staatsanwaltschaft führt acht Männer auf, die sich bis März 2020 bereitwillig beim Angeklagten unters Skalpell legten, zumeist in dessen Wohnung.

Bei einem davon lief die schauderhafte Entmannung schief, es blieb nicht bei einer Durchtrennung des Samenstranges oder einer Entfernung der Hoden, sondern es kam zu einer Penis-Teilamputation. Der Mann musste ins Krankenhaus.

Bei einem anderen verschlechterte sich der Gesundheitszustand nach dem Eingriff im März 2020 so sehr, dass er laut Staatsanwaltschaft wenige Tage darauf in der Obhut des Angeklagten starb, ohne dass dieser Hilfe geholt hätte.

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Kaum zu glauben: Die Leiche soll der 66-Jährige in einem Karton verpackt haben. Erst drei Wochen später wurde der verwesende Körper bei einer Durchsuchung gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nun vor, keinen Arzt hinzugezogen zu haben, um nicht aufzufliegen und sich zudem seine Nebenerwerbsquelle zu erhalten. Er habe also habgierig und um eine andere Straftat zu verdecken gehandelt – was beides als Mordmerkmal gilt.

Am ersten Verhandlungstag kündigte der Anwalt des Angeklagten an, dass dieser sich zu der Sache äußern möchte. (miri)

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