Maskenstreit eskaliert: 27-Jähriger attackiert Mann mit Messer
Es begann mit einem Streit um Hygiene-Maßnahmen und endete für einen der beiden Männer beinahe tödlich: Vor dem Hamburger Landgericht muss sich ab Donnerstag ein 27-Jähriger verantworten, der laut Anklage einen Mann mit einem Messer niedergestochen hatte – und das offenbar nur, weil der ihn zuvor aufforderte, eine Maske zu tragen und Abstand zu halten.
Der Vorfall liegt knapp ein halbes Jahr zurück: In der Nacht des 8. Mai dieses Jahres soll der Angeklagte nahe der U-Bahnstation Legienstraße in Horn mit einem 51-Jährigem in Streit geraten sein, der gerade im Begriff war, seinen Transporter für den Arbeitsbeginn vorzubereiten.
Mann mit Messer angegriffen: Maskenstreit in Horn endet vor Gericht
Als der 27-Jährige auf den Mann zuging, bat dieser ihn, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen und Abstand zu halten. Daraufhin soll der Angeklagte die Tür des Transporters gegriffen und sie zweimal wuchtig gegen den zwischen Tür und Fahrerkabine befindlichen Fuß des Mannes geschlagen haben.
Das könnte Sie auch interessieren: Sechs Fälle in einer Nacht – Wurden Partygästen K.-o.-Tropfen verabreicht?
Der Mann wehrte sich laut Anklageschrift und brachte den Angreifer zu Boden. Doch der zog plötzlich ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimeter hervor, woraufhin der Autofahrer Angst bekam und wegrannte. Der 27-Jährige nahm die Verfolgung auf und rammte ihm am Helma-Steinbach-Weg das Messer mindestens zweimal in den Rücken. Der Verletzte und hinzueilende Angehörige konnten den Tatverdächtigen festhalten und die Polizei alarmieren. Der 51-Jährige wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestand für ihn nicht.
Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.
Ab Donnerstag wird dem 27-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Totschlag vor dem Schwurgericht der Prozess gemacht.