Neuer Bußgeldkatalog: Für Falschparker und Raser wird’s jetzt teuer
Höhere Strafen für Verkehrssünder: Gestern ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der unter anderem mehr Sicherheit für den Rad- und Fußgängerverkehr bringen soll. Wer bei Vergehen ertappt wird, muss deutlich höhere Bußgelder zahlen – das gilt auch für Rad- und E-Scooterfahrer:innen.
Falschparken wird teuer: Wenn Autofahrer:innen unerlaubt Fahrrad- oder auch Gehwege blockieren, kommt sie dies ab sofort teurer als bislang zu stehen. Für das verbotswidrige Parken werden ebenso wie für das unerlaubte Abstellen des Fahrzeugs auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen von bis zu 110 Euro fällig – bislang waren es 15 Euro.
Wer sein Auto unberechtigt auf einen Schwerbehindertenparkplatz stellt, muss statt 35 nun 55 Euro zahlen. Ebenso hoch ist das Bußgeld beim unerlaubten Parken auf Plätzen, die speziell für Elektroautos oder Carsharingfahrzeuge reserviert sind. Bei Parkverstößen in Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen gilt nun nach Angaben des Verkehrsministeriums eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.
Neuer Bußgeldkatalog: Punkte für Falschparker möglich
Auch für Rad- und E-Scooterfahrer:innen, die auf dem Fußweg unterwegs sind, wird es teurer: 55 statt bislang 10 Euro werden fällig, wenn ein Geh- oder Fahrradweg verbotswidrig befahren wird. Werden Fußgänger:innen dabei gefährdet, fallen 80 Euro Bußgeld an (bislang 20 Euro).
Auch Punkte für Falschparker sind möglich: Bei schwereren Verstößen werden auch Punkte in Flensburg eingetragen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Auch im Fall einer Sachbeschädigung droht ein Punkt. Wer sein Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Geh- oder Radweg parkt, bekommt ebenfalls einen Eintrag.
Härtere und teurere Strafen bei Tempoverstößen
Strengere Regeln in Rettungsgassen: Wenn unerlaubt die eigentlich für Einsatzkräfte reservierte Rettungsgasse genutzt oder keine Notfallspur gebildet wird, gibt es künftig Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro und außerdem einen Monat Fahrverbot. Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder Fälle gegeben hatte, in denen für die Helfer nach Unfällen wertvolle Zeit verloren ging, weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten.
Härtere Strafen bei Tempoverstößen: Innerorts gilt künftig für Pkw, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h bis 25 km/h 115 Euro statt wie bislang 80 Euro fällig werden; bei 16 bis 20 km/h sind es 70 statt 35 Euro, bei 11 bis 15 km/h 50 statt 25 Euro und bei bis zu 10 km/h 30 Euro statt wie bislang 15.
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Außerorts werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 km/h von 70 auf 100 Euro erhöht. Bei 16 bis 20 km/h zu viel auf dem Tacho sind es 60 statt 30 Euro; wer mit bis zu 15 km/h beziehungsweise bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von 40 beziehungsweise 20 Euro rechnen, bislang waren es 20 und 10 Euro. (due/afp)