Selbstgebastelte Brandbombe: Er wollte die Davidwache anzünden
Ausgerechnet auf die berühmte Davidwache hatte er es abgesehen: 2020 wurde Jan S. * (Name von der Redaktion geändert) verurteilt, weil er drei Jahre zuvor die berühmte Polizeistation auf dem Kiez anzünden wollte. Am Mittwoch stand er erneut vor Gericht – sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte waren in Berufung gegangen. Doch die Verhandlung nahm eine überraschende Wendung
Am 20. April 2017 hatte S. einen Brandsatz aus einer Deodorantdose und Feuerwerks-Stern-Munition vor der Toreinfahrt zum Innenhof der Davidwache angezündet und anschließend über das geschlossene Tor der Wache geworfen. Der Brandsatz explodierte zum Glück nicht. Motiv für die Tat: S. hegte schon lange Groll gegen die Polizei.
Berufungsprozess in Hamburg: Er wollte die Davidwache anzünden
Inzwischen sind seit der Tat viereinhalb Jahre vergangen und der 33-Jährige sitzt erneut wegen der versuchten schweren Brandstiftung von damals vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft glaubte, dass das Urteil von zehn Monaten auf Bewährung nicht hoch genug gewesen sei. S. wollte einen Freispruch – beide Parteien waren in Berufung gegangen.
22 Vorstrafen hat er bereits, viele in Verbindung mit starkem Alkoholkonsum – darunter eine ähnliche Tat wie an der Davidwache. 2010 habe er bereits schon mal versucht, ein Hamburger Polizeikommissariat anzuzünden und zwar mit Brennspiritus. Auch dieser Versuch missglückte. 3,2 Promille hatte er damals intus.
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Begonnen haben die Eskapaden von Jan S. bereits in seiner frühen Jugend. Mit ruhiger Stimme antwortet er auf die Frage der Richterin, wann er das erste Mal Alkohol getrunken habe: „Mit 12 Jahren, wenig später habe ich das erste Mal Drogen konsumiert”, lautete die Antwort. Nach einem Suizidversuch kam er in die Psychiatrie. Das soll nun aber alles der Vergangenheit angehören.
Resozialisierung statt Haftstrafe: Davidwachen-Brandstifter hat sich geändert
Die Richterin befragte Jan S. eindringlich zu seiner jetzigen Situation. Seit 2019 konsumiere er keinen Alkohol und keine Drogen mehr, auch sei er nicht mehr straffällig geworden. Seine Aussagen deckten sich mit den Nachforschungen der Richterin und Staatsanwaltschaft.
Der 33-Jährige hat mittlerweile eine kleine Familie, seine Bewährungshelferin bestätigt, dass er sich zum Guten verändert habe.
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„Strafen sollen abschreckend sein, die Öffentlichkeit soll gemahnt werden, aber natürlich geht es immer um Resozialisierung“, erklärt die Richterin: „Der Einzelne soll in eine Lage versetzt werden in Zukunft keine Strafen mehr zu begehen.“ Ihrer Meinung nach würde der jetzige gute Weg von S. durch eine Haftstrafe unterbrochen werden.
Staatsanwaltschaft und auch S. legten ihre Berufungen nieder. Damit blieb es bei der Bewährungsstrafe.