Hamburg greift härter durch bei 2G: Das droht Regelbrechern
558 neue Corona-Fälle in Hamburg, die Inzidenz ist auf Höchstwert-Niveau: Sie liegt jetzt bei 189,5. Um den steigenden Zahlen entgegenzuwirken, hat der Senat am Dienstag beschlossen, beim Thema 2G härter durchzugreifen. Die Änderungen gelten ab Samstag. Die MOPO gibt einen Überblick.
Für Clubs, Bars, Diskotheken und für körpernahe Dienstleistungen sowie für Indoor-Sport, Schwimmhallen und Fitness-Studios gilt ab morgen: Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene, die einen entsprechenden 2G-Nachweis vorlegen können. Die Polizei wird weiterhin strenge Kontrollen durchführen, sie sollen zudem intensiviert werden.
Hamburg: Das droht bei Verstößen gegen Corona-Regeln
Sofern Verstöße festgestellt werden, führen diese entweder zu einer mündlichen Verwarnung oder zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann auch eine vorübergehende Schließung des Betriebs für mehrere Wochen angeordnet werden.
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Die Höhe der Bußgelder liegt zwischen 150 und 5000 Euro. So droht etwa Betreibern, die den 2G-Nachweis der Gäste nicht kontrollieren, eine Geldstrafe von 5000 Euro. Wer als Gast, Besucher oder Kunde nicht über den einen 2G-Nachweis verfügt, muss mit einer Geldbuße von 150 Euro rechnen, bei Vorlage eines falschen Nachweises werden 300 Euro fällig.
Hamburg: 2G-Verstöße können sehr teuer werden
Der Regelsatz verdoppelt sich bei wiederholten Verstößen. Dann könnte die Strafe sogar bis zu 25.000 Euro betragen. Eine Gesamtübersicht findet sich im aktuellen Bußgeldkatalog unter hamburg.de/bussgeldkatalog.
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Laut einer Mitteilung des Senats bemühen die meisten Betriebe sich jedoch grundsätzlich um die Einhaltung der Vorgaben, zu denen auch die Kontrolle der 2G-Nachweise gehört. Wesentlich häufiger als Verstöße gegen die 2G-Nachweispflicht seien demnach Verstöße gegen die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.
Hamburg: Kontaktdatenerfassung lässt zu wünschen übrig
Betreiber sind verpflichtet darauf zu achten, dass sich die Gäste per App einloggen oder sich in eine Liste eintragen und müssen dies entsprechend überprüfen. Die Daten müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder vernichtet werden. Eine Weitergabe ist verboten. (sd)