Bundesverfassungsgericht
  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Regierenden verstießen zu keinem Zeitpunkt gegen das Grundgesetz.
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Nach Urteil zur Corona-„Notbremse“: Lockdown für alle möglich

Fast jeder größere Streit in der Geschichte der Bundesrepublik ist irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. So auch die „Bundesnotbremse“, die im April beschlossen worden war. Nun urteilte das Gericht: Die Regierenden verstießen zu keinem Zeitpunkt gegen das Grundgesetz.

Die Karlsruher Richter untersuchten die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie die vorübergehenden Schulschließungen. Diese hätten zwar erheblich in die Grundrechte der Bürger eingegriffen. Aber, so erklärte der Gerichtssprecher Pascal Schellenberg: „In der konkreten Situation der Pandemie waren die Eingriffe zum Schutz vor großen Gefahren für Leben und Gesundheit gerechtfertigt.“

Je kürzer die Maßnahmen, desto tiefer kann der Eingriff sein

Das Verfassungsgericht hat verschiedene Experten gehört. Diese hätten bestätigt, dass die Situation damals kritisch gewesen sei und dem Gesundheitssystem bei Nicht-Handeln die Überlastung gedroht hätte. Die Regierung habe zu Recht keine anderen Mittel als genauso wirksam zum Brechen der Dritten Welle angesehen, wie Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, urteilten die Richter.

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Sie bekräftigten dabei auch zwei Grundsätze: Die Freiheit könne umso eher begrenzt werden, je kürzer die Maßnahmen dauerten. Die Bundesnotbremse lief Ende Juni bereits wieder aus. Und: Die Regierenden müssten sich „kundig machen“ – also Wissenschaftler anhören. Aber ihnen bleibt ein „Einschätzungsspielraum“ bei der Beurteilung der Lage.

Richter stellen Recht auf schulische Bildung fest

Auch den Schulschließungen hat das oberste Gericht im Nachhinein sein „Okay“ gegeben: Da auch Kinder zum Infektionsgeschehen beitragen, auch wenn sie selbst meist nicht schwer erkranken, seien diese gerechtfertigt gewesen. Allerdings stellten die Richter auch erstmals überhaupt ein Recht der Kinder auf schulische Bildung fest.


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Wenn die Kinder nicht in die Schule gehen könnten, würde dieses Recht schwerwiegend beeinträchtigt: Es käme zu Lernrückständen und Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung, vor allem in sozial benachteiligten Familien. Schellenberg: „Umfassende Grundrechtseingriffe wie beispielsweise durch Schulschließungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht.“ Dies gelte für Grundschulen im besonderen Maße. Und: Je mehr Menschen geimpft seien, desto problematischer seien Schulschließungen.

Enttäuschung bei Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki (FDP) einer der Hauptkritiker der Corona-Einschränkungen, zeigte sich nach dem Urteil zerknirscht: „Das Urteil ist enttäuschend, aber das Bundesverfassungsgericht ist Letztentscheider. Dies gilt es im Verfassungsstaat zu respektieren“, erklärte er.

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Noch-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht den Richter-Spruch gar als Handlungsaufforderung an die kommende Ampel-Koalition: „Das Urteil schafft Klarheit. Die Bundesnotbremse war verhältnismäßig, weil der Staat Leben und Gesundheit seiner Bürger schützen musste“, erklärte er. „Das sollte jetzt auch den Parteien Orientierung bieten, die wegen rechtlicher Bedenken schärfere Maßnahmen bislang ausgeschlossen haben.“

Gericht würde allgemeinen Lockdown für verhältnismäßig halten

Tatsächlich öffnen die Richter der Politik neue Möglichkeiten: Anders als von einigen Experten erwartet, enthält der Schriftsatz der Juristen keinen Hinweis auf eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften. Das heißt: Das Verfassungsgericht würde in der heutigen Situation wohl auch einen allgemeinen Lockdown noch für verhältnismäßig halten.

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