Bundesverfassungsgericht: Eine Lehrstunde für Kubicki & Co
Die Pandemie ist ein Lernprozess für alle. Eine Nachhilfestunde in Sachen Freiheit hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag den Wolfgang Kubickis, Julian Reichelts und Svenja Flaßpöhlers dieser Republik erteilt: Die individuelle Freiheit muss in einer Notsituation vor dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit zurückstecken und wird durch die künftigen Freiheitsrechte aller beschränkt.
Ohne Frage befindet sich das Land momentan in einer Notlage. Der Richterspruch hat den Politikern also neue Handlungsoptionen gegeben. Und tatsächlich scheinen Scholz & Co gewillt, diese endlich zu nutzen: Plötzlich bekennt sich der Kanzler in spe sogar zu einer allgemeinen Impfpflicht. Und selbst der künftige FDP-Justizminister Marco Buschmann hält eine offene Abstimmung darüber im Bundestag für geboten.
Das könnte Sie auch interessieren: Nach Urteil zur Corona-„Notbremse“: Lockdown für alle möglich
Die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens bringen vor allem für Ungeimpfte weitere Einschränkungen, differenzieren bei Geimpften aber nach Region und Bundesland. Es ist eine Bundesnotbremse 2.0 mit leicht veränderten Akzenten. Die FDP muss für all dies am weitesten zurückrudern. Das ist zwar peinlich, aber doch: alternativlos.