Die Angeklagte und ihr Anwalt Nawied Haschimzada (l) stehen zu Beginn des Prozesses im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude.
  • Die Angeklagte und ihr Anwalt Nawied Haschimzada (l.) stehen zu Beginn des Prozesses im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude.
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Hamburger IS-Rückkehrerin muss in den Knast

Eine 24-jährige IS-Rückkehrerin ist am Dienstag in Hamburg zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass sie 2014 als Jugendliche ihrem damaligen Ehemann nach Syrien gefolgt war und sich dort ebenfalls der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Sie blieb bis zum Zusammenbruch der IS-Herrschaft im Jahr 2019.

Nach Feststellungen des Gerichts lebte die Beschuldigte mit ihrem Ehemann in einer vom IS zur Verfügung gestellten Wohnung in Rakka und erhielt von der Miliz monatliche Geldzahlungen. Sie bekam dort 2015 und 2017 auch zwei Kinder, die sie im Sinn der IS-Ideologie erzog. Außerdem posierte sie für Propagandafotos und warb auf Messengerdiensten für Ausreisen in das IS-Gebiet.

IS-Rückkehrerin bestreitet Mitgliedschaft im IS

Während des Prozesses räumte die Angeklagte ihren Aufenthalt in Syrien ein, bestritt aber eine Mitgliedschaft im IS oder jegliche Nähe zu der Miliz. Diese Darstellung sahen die Richter nach Angaben des Gerichtssprechers durch die Beweisaufnahme aber als eindeutig widerlegt an. Unter anderem habe die Frau unmittelbar bis zur Auflösung der IS-Herrschaft bei diesem ausgeharrt. Auch nach ihrer Rückkehr gab es demnach Hinweise auf eine anhaltende ideologische Nähe zum Islamismus.


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Nach dem Zusammenbruch der IS-Herrschaft war die Angeklagte laut Anklage 2019 erst von kurdischen und dann von türkischen Kräften aufgegriffen worden, in deren Gewahrsam ihr drittes Kind zur Welt kam. 2020 wurde sie mit ihren Kindern nach Deutschland überstellt. Sie befand sich zunächst auf freiem Fuß, erst mit der Anklageerhebung im Oktober kam sie in Untersuchungshaft.

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Das Urteil erging wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Beim Strafmaß folgte das Gericht weitgehend dem Plädoyer der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft, die drei Jahre Jugendhaft gefordert hatte. Die Verteidigung der Angeklagten forderte in ihrem Plädoyer einen Freispruch. (dpa/mp)

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