Epidemische Notlage in Hamburg soll ausgerufen werden
In Hamburg wird schon bald wieder die epidemische Notlage gelten. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Jennifer Jasberg bestätigte am Freitag entsprechende MOPO-Informationen. Am Mittwoch soll die rot-grüne Bürgerschaft das Vorhaben beschließen, in einem gemeinsamen Antrag mit CDU und Linken.
„Wir werden am kommenden Mittwoch die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID-19 feststellen“, sagt Jasberg zur MOPO. „Als Bürgerschaft schaffen wir so den Rechtsrahmen, um weiterhin in dieser unübersichtlichen Lage ein hohes Schutzniveau für die Hamburger:innen gewährleisten und auf einen großen Instrumentenkoffer zugreifen zu können.“
Gemeinsam mit CDU und Linken: Rot-Grün will Mittwoch Notlage feststellen
Den MOPO-Informationen nach sollen dabei nicht verschärfte Corona-Regeln im Vordergrund stehen, sondern vor allem eine Rechtsgrundlage für Silvesterregeln wie das Feuerwerks- und bestimmte Versammlungsverbote geschaffen werden. Senatssprecher Marcel Schweitzer hatte am Dienstag erklärt, dass bisher keine strengeren Corona-Maßnahmen geplant seien, obwohl die Virusvariante Omikron in Hamburg angekommen ist. Er hatte strengere Regeln allerdings auch nicht ausgeschlossen.
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Jasberg bestätigte nun, dass die Notlage nötig sei, da „die Ausbreitung der Delta-Variante und eine zu späte politische Berücksichtigung dieser Variante“ zu einer starken Infektionsdynamik geführt hätten. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen einen gemeinsamen Antrag mit CDU und Linken beschließen. „Ich bin dazu mit unserem Koalitionspartner sowie den Fraktionsvorsitzenden von CDU und Linken im Gespräch“, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf am Freitag. In dieser angespannten Situation solle es ein gemeinsames Zeichen der demokratischen Fraktionen geben, betonte der 55-Jährige.
Schärfere Maßnahmen auch für Ungeboosterte denkbar
Schärfere Regeln seien damit laut Kienscherf nicht automatisch verbunden, laut Jasberg aber für die Zukunft denkbar. „Insofern die Impfstofflieferungen derzeit den Bedarf nicht abdecken können und wir daher nicht in dem Maße allen Impf-, bzw. Boosterwilligen ein zeitnahes Angebot machen können, ist zu befürchten, dass durch die Reduktion des Impfschutzes auch die Ungeboosterten wieder in den Fokus von Maßnahmen geraten.“
Auf Bundesebene ist die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“, die bisherige Rechtsgrundlade für Beschlüsse dieser Art, ausgelaufen – Bundesländer können sie aber auch einzeln beschließen. In Sachsen und Thüringen ist das bereits passiert, Brandburg wird voraussichtlich folgen. (ncd/fkm)