Skiurlaub: Welche Corona-Regeln gelten in den Alpenländern?
Andere Länder, andere Pflichten. Die Skisaison beginnt in den meisten Regionen ab Mitte Dezember und stellt die Urlaubsorte vor neue Herausforderungen. Während die Corona-Auflagen für Wintersportler in Italien und der Schweiz eher locker sind, gelten in Österreich strengere Vorschriften. Deutschland setzt je nach Bundesland auf 2G oder 3G. Hier eine Übersicht.
Ski-Urlaub: Corona-Regeln in Deutschland
Verschiedene Bundesländer, verschiedene Regeln. In Thüringen sollen die Skilifte unter Einhaltung der 3G-Regeln öffnen. In Bayerns Skigebieten gilt 2G. Zugang haben also nur Geimpfte und Genesene. Die ursprünglich geplante 2G-plus-Regel mit Testpflicht wurde wieder aufgehoben. Seilbahnen dürfen nur zu 25 Prozent ausgelastet werden. In Baden-Württemberg gilt je nach Infektionsgeschehen 3G oder 2G und in Winterberg im Sauerland gilt nach Informationen des ADAC im gesamten Skigebiet 2G (Jugendliche bis 15 Jahre sind ausgenommen). Die meisten deutschen Skigebiete wollen den Betrieb im Laufe des Dezembers aufnehmen. Auf der Zugspitze und in Winterberg laufen die Lifte und Seilbahnen bereits.
Ski-Urlaub: Corona-Regeln in Frankreich
In Frankreich müssen Wintersportler wegen gestiegener Corona-Zahlen eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test nachweisen. Auch die Maskenpflicht ist verschärft worden. In Seilbahnen und Warteschlagen ist das Tragen von Masken Pflicht. Das gilt für Personen ab elf Jahren. In den ersten französischen Skigebieten ist die Saison gestartet, weitere folgen Mitte Dezember. Für Frankreich gilt momentan keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Für die Einreise ist ein Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, erforderlich.
Ski-Urlaub: Corona-Regeln in Italien
Wintersportler ab zwölf Jahren müssen Impfung, Genesung oder Test in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU (auf Italienisch: Certificazione verde Covid-19 = Grüner Pass) nachweisen (3G). Geschlossene Gondeln und Sessellifte dürfen mit einer maximalen Auslastung von 80 Prozent fahren. Fahrgäste müssen einen Sicherheitsabstand einhalten und ab einem Alter von sechs Jahren Maske tragen. In den Hütten gilt 2G. Wird eine Kommune zur orangefarbenen Zone erklärt, gilt dort 2G, wird ein Ort wegen hoher Inzidenzen zur roten Zone, müssen alle Anlagen schließen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt für Italien derzeit nicht.
Ski-Urlaub: Corona-Regeln in Österreich
Der bundesweite Lockdown für Geimpfte und Genesene ist aufgehoben. Nur in Oberösterreich verschiebt sich der Start in die Wintersaison auf den 17. Dezember. In Liften und Seilbahnen gilt die 2G-Regel. Seilbahnbetreibende dürfen nur gegen Covid-19 Geimpfte oder davon Genesene befördern. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind davon ausgenommen. In Gondeln, Sesselliften und Wartebereichen gilt eine FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren . Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg/Kleinwalsertsal und Jungholz sowie dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) gilt als Hochrisiko-Gebiet.
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Bei der Rückkehr nach Deutschland nach längeren Aufenthalten als 24 Stunden bedeutet dies: Geimpfte und Genesene müssen in Deutschland nicht in Quarantäne. Zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung müssen sie allerdings einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, gilt in Deutschland eine 10-tägige Quarantäne-Pflicht, von der man sich frühestens am fünften Tag freitesten kann. Zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ist bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) verpflichtend.Tagesausflügler benötigen zur Einreise einen 3G-Nachweis. Après-Ski-Lokale bleiben trotz Lockdown-Ende bis auf Weiteres geschlossen. Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown bestehen, für sie gelten auch weiterhin ganztägige Ausgangsbeschränkungen.
Ski-Urlaub: Corona-Regeln in der Schweiz
Die Schweiz gilt als Hochrisiko-Gebiet. Bei der Rückkehr nach Deutschland nach längeren Aufenthalten als 24 Stunden bedeutet dies eine zehntägige Quarantänepflicht. In den Skigebieten sind die Vorschriften nicht so streng. In geschlossenen Berg- und Seilbahnen und Liften sowie in Gebäuden und Wartezonen gilt Maskenpflicht. Einen 3G-Nachweis brauchen Erwachsene über 16 Jahre für Innenbereiche der Gastronomie. Im Skigebiet Samnaun, das mit Ischgl in Österreich verbunden ist, benötigen Wintersportler einen 2G-Nachweis oder ein negatives Testergebnis.