Gefälschte Rechnungen: Wie dreist Firmengründer abgezockt werden
Wer in Hamburg gerade erst ein Unternehmen oder einen Verein gegründet hat, der sollte sich in Acht nehmen. Offenbar sind derzeit wieder Betrüger mit einer Masche unterwegs, um Neugründern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Und zwar mit gefälschten Gebührenrechnungen für Eintragungen in das Handelsregister.
Wie aus einer Pressmitteilung des Hanseatisches Oberlandesgerichts am Freitag hervorgeht, meldeten sich in den letzten Tagen immer mehr Firmengründer, die in vermeintlich offiziellen Schreiben dazu aufgefordert wurden, Gebühren für ihr vor kurzem eingetragenes Unternehmen zu zahlen.
Betrüger suchen im Netz nach neu veröffentlichten Registereintragungen
Die Anschreiben sehen aus wie Formulare erwecken den Eindruck, es handele sich um Gebührenrechnungen des Registergerichts. Mithilfe von vorausgefüllten Überweisungsträgern sollen die Empfänger offenbar dazu gebracht werden, den jeweils geforderten Betrag an die Absender zu zahlen – in der Annahme, Zahlungsempfänger sei die Justizkasse.
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In Wirklichkeit stammen die Rechnungen jedoch von Unbekannten, die offenbar systematisch das Internet nach neu veröffentlichten Registereintragungen durchsuchen, aus denen sich die Daten der betroffenen Unternehmen ergeben. In den Schreiben wird Bezug auf das Aktenzeichen des Handelsregisters genommen und der Text der Eintragung wiedergegeben, um so einen offiziellen Anschein zu erwecken.
Einige dieser Schreiben seien den „echten“ Gebührenrechnungen der Justizkasse sehr ähnlich und weichen nur bei der Bezeichnung des Zahlungsempfängers ab, heißt es. So enthielten einige zum Beispiel die Überschrift „Amtsgericht Hamburg“ und den Bundesadler. Als Kontoverbindung enthielten sie häufig eine ausländische IBAN-Nummer.
Andere Schreiben enthielten wiederum einen mutmaßlich bewusst missverständlich formulierten Text. Nur bei genauem Lesen wird klar, dass den Empfängern eine Veröffentlichung ihrer Unternehmensdaten in eine privat betriebene Datenbank angeboten werden soll. Manchmal existieren diese Datenbanken sogar, in den meisten Fällen jedoch nicht.
Betrüger fordern unverhältnismäßig hohe Summen
Was jedoch alle Fälle gemeinsam haben: Die Absender kannten die Unternehmensdaten, weil die jeweilige Registereintragung im Internet veröffentlicht wurde. Danach wurde der jeweilige Brief so verschickt, dass sie den Adressaten kurz nach der Veröffentlichung, aber eben noch vor der Rechnung der Justizkasse erreicht hat.
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Neu ist die Masche nicht. „Es kommt seit Jahren immer mal wieder zu solchen Betrugsfällen“, erklärt Pressesprecher Kai Wantzen gegenüber der MOPO. Unternehmer, die solche Rechnungen erhalten, rät er, ein genaues Auge darauf zu werfen: „In der Regel enthalten die Rechnungen unverhältnismäßig hohe Summen“, so Wantzen. So beträgt die Gebühr für die erstmalige Eintragung einer GmbH etwa 150 Euro, die Gebühr für die Eintragung eines neu gegründeten Vereins 75 Euro, von deren Zahlung gemeinnützige Vereine sogar befreit sind.
Echte Briefe enthalten keine Überweisungsträgerformulare
Zudem werden die Rechnungen für die Eintragung in ein beim Amtsgericht Hamburg geführtes Register und für die Bekanntmachung von der Justizkasse Hamburg ausgestellt. Diesen sind keine Überweisungsträgerformulare mehr angehängt, sondern sie sind mit einem QR-Code ausgestattet, der die Daten für eine elektronische Überweisung enthält.
Wenn eine Registereintragung von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig ist, wird dieser vom Amtsgericht Hamburg, Segment Freiwillige Gerichtsbarkeit – Registergericht – angefordert. Zahlungsempfänger ist in jedem Fall die „Justizkasse Hamburg“ mit einer deutschen Kontoverbindung (Länderkennzeichen: „DE“) bei der Bundesbank, Filiale Hamburg.