Betrug bei Masken-Verkauf: Hamburger Steuerfahndung prüft, ob es weitere Fälle gibt
In Hamburg stehen derzeit vier Männer vor Gericht, die bei Lieferungen von Corona-Schutzmasken an das Bundesgesundheitsministerium mehrere Millionen Euro an Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß bezahlt haben sollen. Nun will die Steuerfahndung Hamburg wissen, ob es bundesweit weitere Fälle gab.
Mit einem Sammelauskunftsersuchen beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sie Daten zu Personen und Firmen angefordert, die FFP2-Masken und medizinische Masken an das Ministerium verkauft haben, wie die Finanzbehörde am Montag mitteilte. Die angeforderten Daten umfassten Einkäufe im Jahr 2020 mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro.
Für die Kontrolle forderte die Steuerfahndung Daten zu Personen und Firmen an, die der BMG Schutzausrüstung zur Bewältigung der Pandemie verkauft hatten. Die angeforderten Daten umfassen Einkäufe im Jahr 2020 im Wert von mehr einer Milliarde Euro. Als Empfänger der Lieferungen sei das BMG in diesem Verfahren lediglich als „Auskunftsperson“ beteiligt, weil nur dort sämtliche Lieferanten bekannt sind, heißt es.
Hamburger Steuerfahndung untersucht Masken-Deals
Die Einnahmen und Umsätze von rund 500 Verkäuferinnen und Verkäufern werden nun geprüft, teilt die Behörde mit. „Erfahrungen aus steuerstrafrechtlichen Ermittlungen in diesem Bereich haben gezeigt, dass in Einzelfällen Steuern in großem Umfang verkürzt worden sind.“
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Zur Prüfung der Masken-Deals übermittelte die Hamburger Steuerfahndung die aufbereiteten Daten zur weiteren Prüfung an die jeweils zuständigen Finanzbehörden der beteiligten Länder. Der Umgang der möglichen Straftaten obliegt dann den Behörden der Länder.
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„Die Ermittlungen der Steuerfahndung Hamburg tragen zur bundesweiten Aufdeckung von Straftätern bei, die sich unrechtmäßig an der Corona-Pandemie bereichert haben. Derartige gegen das Gemeinwohl gerichtete Straftaten gilt es, konsequent zu bekämpfen“, so Finanzsenator Andreas Dressel. (dpa/se)