Kein Pieks trotz Termin: Impf-Chaos in den Hamburger Messehallen
St. Pauli –
Wer derzeit impfberechtigt ist, ist in der entsprechenden Corona-Verordnung klar geregelt. Oder doch nicht? Arzthelferin Doris Lichtwardt und Logopädin Leonie Berges haben andere Erfahrungen gemacht: Sie wurden trotz eines Bescheids und eines vereinbarten Termins wieder weggeschickt, als sie zur Impfung in den Hamburger Messehallen erschienen.
Doris Lichtwardt, die in einer Praxis für Orthopädie arbeitet, hatte wie vorgesehen im Vorfeld zwei Impftermine ausgemacht. Der erste davon sollte am Samstag sein. „Als ich kurz vor meinem Termin am Schalter stand und meine Papiere kontrolliert wurden, wurde mir gesagt, ich dürfe nicht geimpft werden. Orthopäden und deren Personal seien von der Impfberechtigung ausgenommen, eine Begründung dafür konnte mir niemand geben“, sagt die 53-Jährige im Gespräch mit der MOPO.
Kein Pieks trotz Termin: Impf-Chaos in den Hamburger Messehallen
Besonders kurios: Nur eine Stunde zuvor wurde ihre Kollegin, eine 18-jährige Auszubildende, geimpft. Auch sie hätte zwar Probleme am Schalter gehabt. „Ihr wurde allerdings gesagt, wenn sie schon mal da sei, könne man sie ja auch impfen“, so die Arzthelferin weiter. Sie selbst sei mit Security aus den Messehallen rausbegleitet worden. „Die Frau am Schalter konnte sicherlich nichts dafür und wusste es einfach nicht besser. Aber das hat mich fürchterlich geärgert.“
Es ginge ihr gar nicht darum, auf ihre Impfberechtigung zu pochen und sofort an der Reihe zu sein. „Ich gönne meiner jüngeren Kollegin das auch, aber ich frage mich, warum unsere Fachrichtung nicht geimpft werden soll und warum diejenigen, die mit Termin und allen Dokumenten erscheinen, nicht einfach trotzdem drankommen – der Impfstoff ist ja da und extra reserviert worden“, sagt die 53-Jährige.
Corona-Impfung in Hamburg: Selbstständige Ärztin wird weggeschickt
Doris Lichtwardt ist offenbar kein Einzelfall. Leonie Berges, eine selbstständige Logopädin, berichtet von einem ähnlichen Erlebnis. Am vergangenen Freitag hätte sie ihre erste Impfdosis bekommen sollen – doch auch sie wurde trotz der Vorlage der Dokumente, die ihre Impfberechtigung belegen, abgelehnt. Die Begründung: Selbstständige seien von der Regelung ausgenommen.
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„Ich war richtig sauer. Ich betreue als Logopädin Patienten nach Schlaganfällen in der Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie. Darunter sind besonders viele Risikopatienten, die trotz Hygienemaßnahmen Angst haben, in meine Praxis zu kommen. Nicht geimpft zu werden bedeutet für mich auch einen finanziellen Verlust“, erklärt Berges der MOPO. Auch sie sei „wie ein Schwerverbrecher“ von der Security hinausgeleitet worden. Der Sicherheitsdienst habe ihr berichtet, dass innerhalb von zwei Tagen rund 300 impfberechtigte Selbstständige wieder weggeschickt wurden – alle mit derselben Begründung.
Wer ist impfberechtigt? Das sagt die Hamburger Gesundheitsbehörde
Laut aktueller Verordnung sind alle niedergelassenen Ärzte und ihr Praxispersonal impfberechtigt. Das bestätigt auch die Gesundheitsbehörde: Die entsprechende Gruppe sei zur Impfung aufgerufen worden, daran habe sich auch am Wochenende nichts geändert. „Rechtlich bindend ist die Impfverordnung des Bundes, in der die entsprechende Berufsgruppe in der Gruppe mit hoher Priorität genannt wird“, erklärt eine Sprecherin der MOPO. Da gebe es auch keine Ausnahmeregelungen.
Damit bleibt nur eine logische Erklärung: Das Personal des Impfzentrums war offenbar falsch darüber informiert, wer impfberechtigt ist – und wer nicht.