Unfall auf der A1: Verurteilter Tot-Raser erneut vor Gericht
Mit mehr als 220 Stundenkilometer raste Boban I. 2019 auf der A1 von hinten auf einen Ford. Der Fahrer des Fords hatte keine Chance und verstarb. Im Februar wurde der 31-jährige I. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gegen das Urteil wehrte er sich. Am Donnerstag beginnt der Berufungsprozess.
Es war die Nacht auf den 1. Mai 2019 als Boban I. gegen 2.30 Uhr wie ein Irrer mit seinem 313 PS starken BMW noch kurz vor einer Baustelle auf der Autobahn 1 zwischen den Anschlussstellen Billstedt und Öjendorf beschleunigte. Rücksichtslos wechselte er vom linken auf den mittleren Fahrstreifen und rammte dort einen Ford. Dieser überschlug sich und schlitterte 180 Meter weit, blieb schließlich auf dem Dach liegen.
Tödlicher Unfall auf der A1: 48-Jähriger stirbt
Der 48-jährige Fahrer aus Ostfriesland hatte keine Chance. Sein 32-jähriger Beifahrer wurde schwer verletzt. Boban I. kam mit leichten Verletzungen davon und behauptete gegenüber der Polizei zunächst, dass seine Beifahrerin gefahren sei. Ein Alkoholtest bei ihm ergab einen Wert von 0,4 Promille. Vor dem Amtsgericht St. Georg, wo ihm vergangenes Jahr unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens, fahrlässiger Tötung und Trunkenheit im Verkehr der Prozess gemacht wurde, schwieg er zu dem Unfallhergang. Allerdings wies er über seinen Verteidiger den Vorwurf des verbotenen Fahrzeugrennens im Bereich Öjendorf zurück.
In der Unfallnacht habe er den BMW zur Probe fahren wollen – nachdem er auf einer Hochzeit Alkohol getrunken hatte. Er habe mit dem neuen Auto „Spaß gehabt“ und dabei die Geschwindigkeit „wohl aus den Augen verloren.“ Aber: Sein Mandant habe nicht besonders rücksichtslos fahren wollen, so der Anwalt.
Später stellte sich heraus, dass der Mann, der in Dänemark einen Autohandel betreibt, gar keine Fahrerlaubnis hat. Den Beamten präsentierte er einen gefälschten serbischen Führerschein, den er nach Angaben seines Verteidigers in Serbien gekauft hatte.
Hamburg: Raser verurteilt und nun beginnt der Berufungsprozess
Am 12. Juli 2020 soll Boban I. laut Staatsanwaltschaft dann erneut betrunken und ohne Lappen mit einem Auto durch Ottensen gefahren sein.
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Das Amtsgericht St. Georg verurteilte den Mann am 22. Februar 2021 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Gegen das Urteil legte sein Anwalt Rechtsmittel ein. Am Donnerstag startet nun der Berufungsprozess gegen den 31-Jährigen vor dem Hamburger Landgericht.